Band 
Hundert und vier und dreissigster Theil, welcher die Artikel Salz (Magnesium) bis Salzquellen enthält.
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47a Salzarbeiter.

Fütterung für das Vieh unter seinem Verschlußund muß den Knechten entweder alle Tage, oderwöchentlich ihr Quantum Heu, Hafer und Strohgeben, von allem aber Rechnung ablegen.

Die Einnahme von Hafer, Heu und Strohhat der Rentmeister schon bei seiner Geldrechnungdurch Quittungen bewiesen, der Geschirrmeistercontrollirt ihn aber, und setzt in seine Natu- ^raleinnahme, was er wirklich in Empfang genom-men hat. Desgleichen schreibt er sorgfältig undgenau in sein Tagebuch, was er davon auögiebt.Man weiß es entweder schon, wie viel einemPferde oder Ochsen täglich an dergleichen Fütte-rung gebührt, oder man setzt es vorher fest, wie-vie^jedes täglich haben soll, so braucht dann dieAusgabe keine weitere Bescheinigung; denn mehr,als das gesetzte Quantum, wird ihm in der Rech-nung nicht passtrt, es wäre denn, daß er durchgründliche Beweise darthäte, warum er mehrverbraucht.

Wird der Dünger von dem Vieh verkauft, somuß der Geschirrmeister auch darüber Rechnungführen. Da aber gewöhnlich die Ober-Offician-ten auf den Salinen von der Herrschaft Gärtenund Gäterstäcke zum Genuß bekommen, so thutman wohl, wenn man den Dünger diesen alsein Accidenz mit der Bedingung überläßt, daß siesolchen nicht verkaufen, sondern ihre im Genuß .habenden herrschaftlichen Gäterstäcke damit dün-gen sollen. Die Lohnzettel über die Stallknechtehat der Geschirrmeister gleichfalls alle Woche dem !Rentmeister zu liefern. !

Den Stallknechten werden die aus einemSalzwerke nöthigen Pferde, Maulthiere und Ochsenanvertraut. Sie müssen dafür sorgen, daß dieses

Vieh ^