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Salzarbeiter. 47 L
Vieh ordnungsmäßig gefüttert werde. SollenFuhren damit gemacht werden, so müssen sie sichals Fuhrknechte gebrauchen lassen. Sind aberdiele Thiere bestimmt Kunsträder zu treten, som ssm sie dieselbe in oder auf Kunsträdern genaubeobachten, damit sie einen gleichen Gang behal-ten. Sie müssen in diesem Fall angewiesen wer-den, kein Thier länger, als zwei Stunden in oderauf einem Trittrade gehen zu lasten, wie ihnenüberhaupt auch das Vieh bei Fuhren nicht zuübertreiben eingeschärft werden muß.
Der Brunnenmeister und Sodenschmid müs-sen auf dem Salzwerke wohnen, weil ihre Gegen-wart oft schleunig nöthig ist; eben ss die Stall-knechte, auch sind die Viehställe gleich dabei an-zulegen; denn es könnte manchmal ein großerSchaden daraus entstehen, wenn im Nothfalldiese Leute erst weit geholt werden sollten.
Bei vielen Salzwerken werden den Unterar-beitern, als den Gradirern, Siedern rc., besondereJnstructionen ertheilt, nach welchen sie ihr Amtverrichten sollen; allein dieses ist eine nutzlose Mäheund Arbeit, und dies besonders schon darum, weilviele der gemeinen Leute eine geschriebene Vor-schrift nicht zu lesen im Stande sind; es ist da-her weit bester, die Pflichten, welche diese Perso-nen sämmtlich gemein haben, nebst den besonde-ren Verbindlichkeiten eines jeden in gewisse Arti-kel zusammenzufassen, solche drucken zu lassen unddann unter ste auszutheilen; dessenungeachtet abersolche alle Jahr einmal, wenn die Hauptarbeitangeht, öffentlich vor der ganzen Knappschaft ab-lesen zu lassen. Einen solchen kurzen Inbegriffder Gesetze, nach welchem sich sämmtliche Soden-
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