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Hundert und fünf und dreissigster Theil, welcher die Artikel Salyquellenanyeige bis Samzde enth
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Salzwerks - Wissenschaft. s

dafür in einem Lande bleiben muss wenn inländische Fa-briken hinrelchm, dieses Bedürfniß ganz zu liefern, undwelchen Tribut dagegen ein Land an die Nachbar- 'schaft jährlich abgeben muß, wenn es genöthiget ist, ,sich init fremdem Salze zu versehen, und wie großder Vortheil ist, wenn Salzwerke so reichhaltig aus-gestattet sind, daß sie für dieses Produkt noch Geldins Land ziehen. Dieser Vortheil, so bedeutend erauch ist, ist dennoch nicht der einzige, worauf derKammeralist sein Augenmerk zu richten hat. Re- >gent und Unterthan gewinnen auch noch auf eineandere Art dabei. Mancher arme Tagelöhner, dendie Noth zwingen würde, sein Brod zu betteln, er-hält bei einem solchen Werke seinen Unterhalt undwird dadurch dem Lande ein nützlicher Bürger. EinAndrer, dem es schwer fasten würde, auch bei dergrößten Strenge die schuldigen Abgaben der Regie-rung zu entrichten, wird dadurch in den Stand ge- >setzt, solche ohne Seufzen zu geben. Der Handel !und Wandel mit Salz zieht überdies Fremde herbei,welche dem Lande, außer dem Salze, durch ihre Zeh-rung rc. Vortheil gewähren. Kurz, ohne aste dieje-nige nicht so offenbar in die Augen springende Vor-theile zu berühren, muß angenommen werden, dasswenn der Regent auch gar keinen Gewinn von demSalzwerke erhält, ja kaum nur die Zinsen des dar-auf verwandten Kapitals herausbringt, eö dennochals ein schätzbarer Juwel zu betrachten sey unddafür gesorgt werden müsse, daß dasselbe von sol-chen für dieses Fach theoretisch und praktisch ge-bildeten Männern verwaltet werde, die schon vorsdem Antritt einer solchen Verwaltung die nöthigenKenntnisse erhielten und sich nicht erst solche durchdie Länge der Zeit, zum größten Nachtheil der Re-gierung, erwerben müssen.

Wer nun diese Wissenschaft in ihrem ganzen