Same.
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kommen überzeugt wäre, daß es auf die bestmög-lichste Weise gezogen worden wäre.
Einer dieser Mitglieder müßte die Directioirübernehmen und zugleich der Sekretair der ganzetr
" Gesellschaft seyn, der die AuStheilung zu machenhätte, was jeder für Samen zu erziehen und an die Ge-sellschaft zu liefern habe. Diese würde dann vorhecan ihn cinberichten, wie viel und was für Samen je-des Mitglied nöthig hat..
Alle Mitglieder erhielten ihren Samen unent-geldlich, und der Erzieher hatte dagegen den Vortheil,daß er alle seine übrigen Sämereyen umsonst bekäme;jedoch müßte jeder für die dabei vorfallenden Un-kosten, als: Postgeld, Botenlohn rc. stehen. Berjedesmaliger Bestellung müßte jedes Mitglied auf-richtig angeben, wie der vorjährige erhaltene Samesich geartet, welches dann aufgemerkt werden müßte.Durch eine solche Controlle würde man leicht imStande seyn zu erfahren, an wem die Schuld liegt,wenn Einiges mißrathen wäre, ob an dem Samen,oder an demjenigen, der ihn in der Kultur fehlerhaftbehandelt hat. Ob übrigens die Witterung daranAntheil habe, wenn Einiges umschlägt, dies müßtevon Kennern in Pleno entschieden werden.
, Mitgliedern, die nur kleine Gärten haben, muß
nicht zugemuthet werden, daß sie solchen Samen, derviel Raum erfordert, wie zum Beispiel die Bohnen rc.erziehen sollen. Diese können sich mit dem Samen-bau der Kohlgewächse oder einiger Blumen be-schäftigen.
Kein Mitglied darf mehr Samen verlangen, alses nochdürstig braucht; auch muß nicht genau gerech-net werden, ob der erhaltene Same auch so viel be-trägt, als der dafür wieder gegebene; denn hierkommt es bloß auf die Veredlung der Gewächse,nicht aber auf Wucher an.
! See. rech«, «nc. LXXXV. Theil. T Auf