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Same.
Auf diese Art kann jeder verschiedene Arte»Bohnen, Erbsen, Gurken rc. zugleich in seinem Gar-ten ziehen, wenn ihn die Reihe nicht trifft, von die-sen Arten Samen zu liefern. Er darf aber davonnichts reif werden lassen, oder wenn es zufälliger ^Weise geschieht, den Samen davon nicht brauchen,oder gar Andere damit bekriegen.
Wer hingegen die Lieferung davon hat, ist ver-bunden nur eine Sorte allein zu bauen, wenn esnämlich solche Arten sind, wie oben erwähnt worden,die ohne vorhergegangener Blüthe nicyt benutzt wer-den können.
Wer aber zum Beispiel die Lieferung von einerSorte Salatsamen hätte, dem steht es frei so vieleArten, als er nur will, in seinen, Garten zu pflan-zen, nur darf er keinen andern zur Blüthe gelangen jlassen, als die besten Köpfe derjenigen Sorte, wovoner den Samen zu liefern versprochen; ja wenn diese, ,widriger Zufälle wegen, nicht zur Zucht tauglich flnd,so muß er es der Gesellschaft anzeigen, welchesgleichfalls geschehen muß, wenn er gencthiget ist eineoder die andere Sämerey von einem der nicht zurGesellschaft gehört, anzuschaffen, wenn es nämlichdieselbe Sorte ist, davon er die Lieferung hat.
Besitzt Jemand einen großen oder mehrereGar-ten, und will sich mit der Erziehung mehrerer Sa-mensorten beschäftige», so würde es unbillig sey»,wenn die Gesellschaft alles umsonst verlangte. WennJemand daher eine Art haben will, die er in demJahre nicht zu liefern schuldig ist, so kann er dafür ^die Bezahlung mit Recht fordern.
Von den Sämereyen, die sich zuverlässig ver-schiedeneJahre gut erhalten, können mehrere in einemJahre gezogen werden, nur muß dem Director beiZeiten die Anzeige von dem, was vorräthig ist, gl-macht werden, damit derselbe seine Einrichtung dar-nach ^