Band 
Hundert und fünf und dreissigster Theil, welcher die Artikel Salyquellenanyeige bis Samzde enth
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Same.

und Leute von anerkannter Rechtschaffenheit aufge-nommen werden, wie denn diejenigen, die überwie-sen werden könnten, daß sie der Gesellschaft oder viel-mehr den gesellschaftlichen Gesetzen zuwider gehan- ,deit, und die Mitglieder vorsätzlich!mit untauglichemSamen hintergangen hätten, gänzlich ausgeschlossenwerden müßten. >

Ob nun gleich an diesem Vorschlage zu einerSamenbaugeseüschaft noch Manches zu bessern istundnach Befinden abgeändert werden kann, so bleibt esdoch gewiß, daß Verbindungen dieser Art, wir sehendies ja an den Gartenbaugesellschastenrc.,der sicherstWeg sind, den Samenbau emporzubringen, und so-wohl den vorsätzlichen, als auch unwissenden Betrie-gereyen der Samenhändler Einhalt zu thun. Zawenn dergleichen Gesellschaften erst an mehreren Or-ten errichtet wären, so würde mancher Samenhänd-ler seinen schlechten Sämen- selbst behalten müssen >oder genöthiget werden, seine Vorräche von einer oder ^der andern Gesellschaft zu nehmen. Auch würde !so mancher gelernter und ungelernter Gärtner, dem !seine fehlerhafte Behandlung des Samenbaues nichtaus dem Kopfe zu bringen ist, doch endlich einsehen,daß er unrecht hat, und er würde wider Willen ge-nöthiget werden, zu lernen, wie guter Same gezo-gen werden muß.

Der größte Vortheil ist aber unstreitig dieser,daß wir durch eine mehrere Jahre hintereinander gutdurchgeführte SamenzUcht, unsere Gewächse derge-stalt veredeln und auf einen solchen Grad der Voll-kommenheit bringen werden, als es nur möglich ist

Einerndten und Einsammeln des Sa-mens. Das Einsammeln des Samens muß wederzu früh, noch zu spät geschehen; denn geschieht es zufrüh, so schrumpft der Same zusammen und bleibtdann nicht über ein bis zwei! Jahre zum Aufgehen

gut;