Lotto.
Louis d'Or.
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einer, Namens WenceslauS Maurer, mit einer könig-lichen Vollmacht »ach Welsch-Neue »bürg oder Ncuf-chatel, und errichtete daselbst, mit Widerwillen der ver-nünftigen Einwohner, das Lotto, als aber Jemand baldeine ?cnie gewann, welche die Unternehmer mit zoooo Fr.bezahlen sollten, und diese, nachdem sie sich unter allerleyVorwande geweigert hatten, dazu vcructhcilt wurden, somachten sie Bankerott und liefen davon. Beschreibungdes Fn rste» thums Welsch-Neu enbnrg undDal-lengin- Berlin 178;. 8. S. 104. Beckmann Bey-träge zur Gesch. der Erfind. V. B- III. St. S.
ZZ8.
Lottoverbot. Das älteste ist vom Pabst Benedict XIII.,welcher von 1724 —1750 regierte. Er verbot die Ein-setzung in das Genueser Lotto bey Strafe des Bannes fürden Spieler und Einnehmer des Geldes. Bcckm. a. a. O.G. zz6. In Cbursachseu wurde am 4tcn April 1711das Einlege» in alle fremde Lotterien, worunter die Lottosbegriffen waren, durch ein Mandat verboten. Am i6lenNos. 1770 wurde das Einlegen in Zahlciilokterien, besondersin das I-otto cki abermals bey roo Rthlr. Strafe
in Chursachsen verboten. Reichs-Anzeiger Nr. 76.1794. S- 725.— Die Verbote des Lotto kann man inSehlözcrs Staats-Anzeigen durch Hülfe deS Re,gistccs finden.
Louis d'Argeut oder Louis Bianc ist eine französische Sil-bermünze, die zuerst unter Ludwig XIII. 1641 — >709geprägt wurde. Man hatte sie zu 5, 15, zo, 60 und 72Sols. Die zu 6cr Sols hießen auch ecus und kosteten 5Livres. Jacobson technol. Wörterb. II. 6z8.Journal für Fabrik. 1800. März. S. >88.
Louis d'z)r, eine französische Goldmünze, die von LudwigXIII., der sie im Jahr 1640 zuerst prägen ließ, den Na«men bekam, und anfangs io, hernach 14 bis r; Livres
kostete.