Lodtenhaus.
Halle machte man dazu Anstalt. An der Grafschaft Lim-burg befahl der Herr Graf von Rechter n aller Orte»Leichenbchältnisse zur Verhütung des LebcndigbegrabenSanzulegen, worin ihm der Magistrat der freyen Reichs-stadt Diberach zu Ende des Jahrs 1797 nachfolgte. §
Den 28. Januar 1795 wurde von Weimar aus be-kannt gemacht, daß das dasige Leichenhaus völlig fertigund Johann Heinrich Bielke als Wachter überdie Leichen darin bestellt sey. Wer eine Leiche seinerAussicht übergiebt, bezahlt dafür alle 24 Stunden einPfund Lichter und einen Tragkorb voll Holz. Die Ex-pedition der deutschen Zeitung hat diesem Wachter einenCarolin zur Belohnung bestimmt, wenn er die ersten Zei-chen des Lebens an einer Leiche bemerkt. ^
Zu Berlin ist auf dem Kirchhofe der Cöllnkschen Vor-stadt zwischen zwey bewohnten Häusern ein LcicyenhauSerrichtet worden. ?
Da die Errichtung des Todtenhauses Kosten macht,die nicht jeder Ort tragen kann, so that der Herr Pfar-rer Sicklcr in Klein - Fabnern dafür folgenden Vor-schlag : man laste ein kleines Häuschen von Breter» mitvier spitzigen Pfosten, welches die Große des GrabeShat, über das offengelassene Grab setzen und mit der auf-geworfenen Erde rund herum etwas befestigen. Durcheinen kleinen Schieber am Fenster kann man von Zeit zuZeit den Todren beobachten; erst bey eintretender Ver-wesung wird das Häuschen weggenommen und dasGrab zugeworfen. 2
Herr v. I. H. Krü g elstei n, Stadt- und Landphy-sikus zu Ohrdruff machte 7791 eine Instruktion für dieLeichenfrauen bekannt, die sehr zweckmäßig ist, um daSBegraben der scheinbar Todten zu verhüten. ^ Neuer-lich hat Herr O. Klein ein neues Mittel bekannt ge-macht, den wahren Tod vom Scheintod zu unterschei-den.
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