Band 
Zwölfter und letzter Theil, die Buchstaben T bis Z enthaltend.
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Turnier.'.

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rn'ges Philipp I. ins Französische übersehen. Praunhalt aber die von Rürner mitgethcilren LurniergesetzeHeinrichs I. untergeschoben, iweil Rürner keinen Be-weis aus gleichzeitigen Schriftstellern für sie anführenkann. Wahrscheinlich ist indessen, daß Heinrich I. fürseine Kriegsspielc gewisse Regeln und Gesetze gab; daßaber, wie Rürner behauptet, die jetzt vorhandenenLurnierartikcl von ihm herkommen sollten, ist unwahr-scheinlich, denn ihrer Schreibart nach müssen diese erstspäter geiertiget worden seyn. Gewiß hat man aberbey Abfassung derselben auch die alteren Gesetze Hein-richs mit zum Grunde gelegt.

Das dritte Turnier wurde im Jahr 948 zu Kost-rsitz am Bodensee, das vierte von dem Marggraf Ri-va cz er zu Meisten i. I. 96Ü zu Merseburg, daSfünfte von dem Markgraf Ludvlf zu Sachsen i I.99Ü zu Braunschweig, dos neunte von dem Ludolf,Herzog zu Sachsen i. I. mg zu Göttingcn ge-halten.

Die Zeugnisse, die Vossius " für daS Daseynder Turniere in Deutschland anführt, sind aus demzwölften Jahrhundert.

Der Name Turnier kommt von dem alten kelti-schen Wort Dorna her, welches so viel als kämpfenoder streiten bedeutet; und in der Mitte des i2tcnJahrhunderts wurde das Wort Turnier in Deutsch-land als ein neues, zuvor ganz unbekanntes Wortangesehen, wie einige Stellen gleichzeitiger Schrift-steller bezeugen, 20 Der Name Turnier kam also erstlange nach Heinrich I. auf, obgleich die Spieleselbst zu seiner Zeit bekannt waren.

Die Turniere selbst wurden hauptsächlich bey fcyer-licben Reichs- und Hoflagern, bey Bermahlungen, beywichtigen Ritterschlägen, bey Besuchen der Großen,bey Belohnungen, selbst bey Consilien und Synodenangestellt. Nicht nur Ritter und Edle, sondern auch

der