Band 
Zwölfter und letzter Theil, die Buchstaben T bis Z enthaltend.
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Turnier.

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weigerte denen» die dabey ums Leben kamen, ein ehr-liches Begräbniß, welches Letztere erst Pabst JohannXXII., auf Bitte des Königs von Frankreich, Phi-lipp, widerrief Aber ohngeachtct dieses Verbotshatten die Turniere ihren Fortgang und gaben Gele-genheit, däß sich die Ritterschaft einer kleinern abergrößern Provinz, einer Gegend oder eines ganzenLandes» in eine besondere Gesellschaft verband, dieunter ihrem Hauptmann in den Turnieren gegen eineandere Gesellschaft kämpfte. Jede dieser Gesellschaftenhatte ihren eignen Namen, nach dem Zeichen» welchessie in ihrer Fahne führte. Vielleicht bildete sich schonzu Ende des zwölften Jahrhunderts, unter kayserli-cher Begünstigung, eine große Verbindung des ganzendeutschen Adels, nur den sächsischen ausgenommen.Die Mitglieder dieser Gesellschaft wurdet! die Ritter-schaft der Vierlande genannt. Nüxner behauptetwenigstens, daß die Gesellschaft der Vierlanden schonauf dem Turnier zu Göttingen 1119 vorhanden ge-wesen sey, obgleich sein Beweis nicht von Allen fürgiltig angenommen wird; denn Praun meynt, daß'die Turnier-gesellschaft in den Bierlanden erst unterKayser Conrad II. oder, wie ihm noch wahrschein-licher ist, unter Heinrich VI. aus dem schwäbischesStamme, auf dem Turnier zu Nürnberg 1190 ent-standen sey, wobey keine sächsischen Ritter, wegendes Streits zwischen ihrem Fürsten und dem schwäbi-schen Kayserhause, zugegen warbn, und durch einenZufall sey dieses in der Folge unter Philipp, wodie Sachsen es mit dem Gegenkayser Otto VI. hiel-ten, nock mehr befestiget worden. ^ Andere sagentnit Mehrerer Wahrscheinlichkeit, die Ursache sey fol-gende gewesen: im Jahr 1174 war der Sohn desMarkgrafen Friedrich von Meißen, nämlich Con«kad, aus dem Turniere mit einer Lanze erstochen wor-den. Der Erzbischof von Magdeburg versagte dem

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