Band 
Zwölfter und letzter Theil, die Buchstaben T bis Z enthaltend.
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Turnier.

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Timuere, so wurden ihm auf Befehl des Richters dieWaffen abgenommen, man peitschte ihn dann mit Ru-then, ließ ihn irgendwo in den Schranken auf einem Holzreiten und setzte ihn den ganzen Lag dem Spott desPöbels aus. Wer nicht vortheilhaft voin schönen Ge-schlecht gesprochen hatte, wurde auch vom Lurnierausgeschlossen. Wenn eine Dame über die Beleidi-gung eines Ritters zu klagen Ursache hatte, berührtesie den Helm oder Schild in seinem Wappen, umihn den Richtern zu empfehlen oder von ihnen Ge-rechtigkeit zu erlangen. War die Beschuldigung ge-gründet: so wurde die Strafe bald vollzogen. Ließsich der Schuldige, ohne Erlaubniß erhalten zu haben,wieder sehen, so bestraften ihn die Ritter oder auchdie Dame für seine Kühnheit mit Ruthenschlagen, dievon allen Seiten auf ihn zuströmten. Blos die Gunstder Damen, die er mit lauter Stimme anrufen muß-te, konnte ihn dieser Strafe entziehen.

Um die Bahn des Turniers herum waren Schau-bühnen gebaut, welche grüßtentheils wie Thürme ge-staltet und in Bogen und Stufen abgetheilt waren,die mit den reichsten Tapeten, Vorhängen, Fahnen,Landern und Schildern aufs prächtigste ausgeschmücktund besonders für die Könige, Königinnen, Prinzen,Prinzessinnen, nebst ihrem ganzen Hofstaat bestimmtwaren.

Wenn sich alle Quadrillen geordnet hatten, so gien-gen die Richter alle Glieder durch und untersuchten,ob sich Jemand an den Sattel seines Pferdes hattefest schnallen lassen, denn dieses war als unanständigbey strenger Strafe verboten. Hierauf ward dasZeichen zum Angriff gegeben. Die Waffen, dieman im Gefechte brauchte, waren, weil der erste Zweckdieser Spiele in der Vorbereitung des Adels zumKriegswesen bestand, blos solche, die man leichte und

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