Seide und Seidenbau. 305
bringen, müssen dem Grundsätze weichen, daß nicht nurin der Folge dem Lande ein bedeutendes Kapital erhal-ten, sondern auch vielen Armen eine neue Erwerbs-quelle eröffnet wird. Und da einmal die Regierung,deö Landes Mutter ist, so muß sie auch, so viel es inihren Kräften liegt, für das Wohl ihrer Kinder sorgen,und solches oft mit vielen Aufopferungen da erkaufen-wo sie nur deren Fortkommen gesichert sieht.
In der Lombardey ist es allgemein üblich, daß dergrößere Grundbesitzer die Benutzung der Blätter seinerMaulbeerbaum-Pflanzungen den kleinern Grundbesit-zern, Eigenthümern, Tagelöhnern rc. gegen Ueberlaffungdes halben Ertrages der Seiden-Erndte verpachtet.Der Gutsbesitzer giebt gewöhnlich die Blätter und dieSeidenspinnereyer, der Seidenbauer dagegen die Ge«räthschaften, erzieht die Seidenraupen, und besorgt dasPflücken und Herbeiholen der Blätter. Giebt derGutsherr auch die Geräthschaften, so kommt dem Sei-denbauer nur ^ der Seiden - Erndte zu gute. Manmuß nun hier noch berücksichtigen, Laß in der Lombar«dey beinahe ausschließend der Grund und Boden dengroßen Grundbesitzern gehört, solches aber bei uns nichtder Fall ist, wo der Grund und Boden nur zum Theildem Gutsherren, andern Theils aber den Bauern undkleinen Grund - Eigenthümern gehört. Bei uns wirddaher der Fall, nach dem Herrn vonTürk, so leichtnicht eintreten, Laß die Gutsbesitzer Maulbeerbaum-plantagen anlegen werden, um die Blätter zu verpach-ten, sondern die freien Bauern und kleinern Grundbe-sitzer werden auf ihren Grundstücken, sobald sie die Vor-theile des Seidenbaues werden eingesehen haben- so vieleMaulbeerbäume pflanzen- als sie zu ihrer Seidenraupen-zucht bedürfe». Der eben erwähnte Schriftsteller theiltin seinem oben angeführten Werke, 3 Thl., S. 77 u. f.eine Berechnung des Ertrags mit, den der Seidenbaudem Küster Götze in den beiden Jahren 1825 und 1826<vec. techn. Enc. Theil 6131. U