Band 
Hundert und zwei und fünfzigster Theil, welcher die Artikel Sege bis Seihezeug enthält.
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568 Seidenzurichtung.

fordert ihre eigene Appretur. Die Hauptgrundsähedabei bestehen darin, jedem Zeuge, nach Beschaffen-heit seiner Güte, das gehörige Ansehen zu geben, folg.lich muß auch der Tastet anders, als der Gros deTours, der Atlas und andere seidene Zeuge behandeltwerden. Es kommt hier darauf an, jedem Zeugeeine Art von Glanz, Dichte oder Steife zu geben,wozu man sich daher klebriger Materien bedienenmuß, als Flöhsamen, Arabisches Gummi, GummiTragant, Zucker, Ochsengalle und anderer Mittel,welche im Stande sind, die verlangte Steife zu ge.den, welches man am besten durch die Wärme be>wirkt. Ist der Zeug, den man appretiren will, lockerund schwach, wie z.B. der Florence, so muß die Massedazu recht steif gemacht werden. Man löset daherArabisches Gummi in warmen Wasser zu einem Breiauf. Ist der Zeug schwarz oder von dunkler Farbe,so nimmt man auch Ochsengalle darunter. Fernerkocht man Flöhsamen, wovön die Brühe zu einer or>deutlichen Gallerte wird. Es muß derselbe wohleine Stunde gekocht werden, ehe die Brühe eine sol-che Consistenz erlangt. Von diesen drei Materiennimmt man von jeder so viel, als nach der Erfahrungnöthig ist, um einen Brey daraus zu machen. Wennnun der Zeug in einem Rahmen egal ausgespanntworden, wozu man in den Fabriken einige Tischrah-men hat, die zum Aufheften der Zeuge mit Häkchenversehen sind, so wird ein zarter Schwamm in dieMaterie getaucht, und mit demselben die Zeuge be-hutsam und gleich genetzt, jedoch so, daß es nichtdurchschlägt, während eine andere Person mit einemKohlenfeuer unter dem Zeuge auf- und niederfährt.Die Warme muß bei demBestreichen einen gleichmä-. ßigenGrad haben, und daher muß bei demAegierendes Feuers alle mögliche Vorsicht gebraucht werden;denn ist die Materie zu dünn, so läuft man Gefahr,