Band 
Hundert und zwei und fünfzigster Theil, welcher die Artikel Sege bis Seihezeug enthält.
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690 Seigerofen. Seigerpfanne.

in einer bestimmten Donlegen-Linie, und man ,giebt einen Punkt in dieser Donlegen-Linie an demTage an, wonach ein flacher Schaft abgeteuft Iwerden soll, so sagt man, daß man einen flachenSchacht angebe. Giebt man hingegen einen solchenPunkt in der Grube an, daß man darnach entwederein Gesenk abteuft, oder über sich in die Höhe bricht,so bedient man sich im ersten Falle des Ausdrucks,daß man ein flaches Gesenke, in dem andern Falleaber, daß man ein flaches Uebersichbrechen ^angebe. Liegen endlich beide Punkte, wovon einergegeben ist, in einer bestimmten soliden Linie, undman giebt nach der Seigerteufe, die ein Stolleneinbringen soll, an dem Tage einen Punkt an, wo-nach man diesen Stollen in ein Gebirge treiben soll,so sagt man, daß man einen Stollen oder Stollen-mundloch angebe. Giebt man einen von zweisolchen Punkten in der Grube, und zwar in derFlache an, worein ein Stollen, eine Strecke oder ei»Ort getrieben werden soll, so wird gesagt, daß maneinenStollenor t,eine Strecke oder einen O r t an-gebe. —Den Seiger zulegen od-r den feigernZug auftragen, kann man, wenn man dieErhöhung der Züge nach dem verjüngten Lachter-maaßstabe auf dem Papiere vorstellt; solches kannauf dem Papiere nur in einer einzigen feigern Flächevorgestellt werden, und zwar zwischen den Perpendi-kular-Linien, die durch die Endpunkte der Zügeauf diese seigere Fläche fallen, weil nicht alle End-punkte der Markscheiderwinkel in einer und ebender-selben feigern Flache sind. Es werden also die Zügehier nicht nach ihrer wahren Lange vorgestellt; s.auch den Art. Markscheidekunst, Th. 84.

Seigerofen, Saigerofenbrücke, s. Th. 130,

S. 626.

Seigerpfanne, s. Saigerpfanne, daselbst.