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Schacht.
brauchs auch verschiedene Namen, s. oben, S. zgzund unten, das Register.
Anlegung eines Schachtes. Bei der An-legung und Angabe der Schächte überhaupt, mußman sich nach folgenden Regeln richten: i) legeman die Schächte, wenn eö keine besonderen Um-stände nöthig machen, an dem Orte an, wo manleicht mit Wagen hinkommen kann, damit man dasGrubenholz ohne große Mühe herbei bringen, dieErze aber bequem abfahren kann. 2) Lege man ei-nen Schacht, er mag in das Thal, in das Gebirge,als auch nicht weit von einem Flusse zu stehen kom-men, wo möglich nie so an, daß ihm die Schnee-und Regenwasser zufallen, die das Abteufen beschwer-lich und manchmal ohne Künste ganz unmöglichmachen; nöthigensalls mache man zur Abschneidungdieser Wasser einen Graben um den abzusinkendenSchacht. Damit man z) an Wetter keinen Mangelleiden möge, so sehe man den Schacht so viel alsmöglich in eine solche Gegend, wo man ihm durchStollen, Streckörter und Querschläge leichtgute Wetter verschaffen, und die Wasser abnehmenkann. Auch muß hier angemerkt werden, daß daman durch einen solchen Schacht leicht einen Bauzur Gewinnung der Erze vorrichten kann, man ihnmit dem langen Stoße nach dem Streichen desGanges sehen muß. 4) Weil die Schächte bald umder Berg-, bald um der Wasser- und bald um derWetterlösung willen niedergemacht werden müssen,so richte man in allen diesen Fällen sein Augenmerkdahin, den wahren Endzweck des Ganzen nicht zuverfehlen. Insbesondere sehe man aber ^ wegender Wetter, und vornähmlich wegen der Förderungdarauf, daß man die Schächte, wenn es keine be-sondern Umstände nothwendig machen, nicht übervierzig Lachter weit von einander sehe, und diesem-