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Hundert und acht und dreissigster Theil, welcher die Artikel Säure bis Schaf und Schafzucht enthält.
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Schaden-Ersatz. Schaden-Erftattung« 513

bei ihm geschadet haben, würde seine mirNöthige Gunst aüf immer vermindert oder verlö-ren haben. Was schadet es? Was kann e8für nachtheilige Folgen haben? Das kann ihmnichtschaden, oder das schadet ihm Nicht,ein gewöhnlichst Ausdruck, seinen Mangel desBedauerns übet eines andern Unfall an den Tagzu legen. Die Hauptwörter, das Schaden unddie Schaden sind nicht üblich.

Gchaden-Eesirtz/ s. den folgenden Artikel.Schaden-ErstattUNg, Schaden-Ersatz oder Er«setzung des von andern erlittenen Schadens.Einen erlittener Schaden rechtfertiget zwar dasGesetz der Natur; da übet leicht die gehörigenGränzen überschritten werden können, so habenalle Stiftet gesitteter Staaten, solche durch positiveGesetze bestimmt. Bei den JsraeliteN setzt Moseshierüber einige Fälle fest, die er entweder aus derNatürlichen Billigkeit, oder aus einem alten Her«kommen herleitet. Es sind folgende;

Wer das Vieh eines andern todtste, tttußtöes Stück für Stück in der NatUr ersetzen. Z B«Mös. 24, iz« Diese Verordnung hatte ihrenGrund in der Beschäftigung der Jstaelitcn, welcheiM Ackerbau Und in der Viehzucht bestand; weiles den Individuen dieses Volkes nicht gleichgültigwar, ob sie das Vieh wirklich oder den Werthdafür hatten, indem sie nicht immer Vieh fürGeld bekommen konnten, und bei dem Fehlen desErsteren ihren Acker unbewirthschaftet lasten muß-ten; daher durfte das Stück Vieh, welches derBeleidigte zur Entschädigung bekaM, nicht geriN«ger seyn, als dasjenige, welches er verloren hatte,2) Stieß der Ochse eines Jsraeliten denKnecht eines andern todt, so Müßte der EigeNthü«mer des Ochsen dem Herren des Knechtes dreißigOec. rechn. Ene. OX^XVM. Weil. Atz