6Z2 Schaden-ErstatMng.
jeder vorsichtiger Hausvater nicht gethan oder nichtunterlassen haben würde. kb,ss,a läta ist endlich,wenn einer dasjenige thut oder unterläßt, was auchein sonst nachlässiger Hausvater nicht gethan odertticht unterlassen haben würde. Die ibevissima istdem Zufalle zunächst und zur Ersetzung eines durchdieselbe verursachten Schadens ist daher in Con-tracten nach der Regel Niemand verbunden. Der Na-me kommt nur einmal -in den Römischen RechtSbü-chern vor. Bussen levis ist im Zweifelsfall immerdarunter verstanden; wenn in dem Römischen Rechtedas Wort: Onlssa, Dcslcba oder Kc^liAcutia ohnePrädikat steht. Die Gesetze erfordern die Prästakionderselben bald in coacrcto, bald in abstracto; die-ses, wenn sie überhaupt diejenige Vorsicht erfordern',welche ein jeder gewöhnlich zu beobachten pflegt;jenes aber, wenn sie von Jemanden diejenige Vor-sicht verlangen, welche er selbst sonst gewöhnlich be-obachtet; letztere muß besonders im Gesellschafts-Con-tracte prästirt werden, weil die Gesetze vermuthen,daß ich mir die Vorsicht im Handeln der Personhabe gefallen lassen, welche ich mir zum Gesellschaf-ter erwählt habe; eben so in einer ohne meine Ein-willigung entstandenen Gemeinschaft, weil die Gesetzevermuthen, ich würde auSderGemeinschaft getreten seyn,wenn ich mirdie Aufführung meinesMikcheilhaberS nichthätte gefallen lassen. Der Ehemann und der Vormundmüssen, jener in Ansehung des HeirathsgutS, dieserin Ansehung des Pupillarvermögens die (biljoa le-vis in abstracto-prästiren, wenn sie sonst in ihrereigenen Haushaltung nicht sehr sorgfältig sind, hin-gegen die in cvncrctv, wenn sie sonst gute Haus-wirthe sind. Die 6ussia lata kommt- in den Gese-hen mit den Namen- Zravior, crassa, supina, is-tior, maZna, 6isso1uta, niinia, summa, <io!o xro-xima vor; sie gränzt Mächst an den volus und