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Hundert und acht und dreissigster Theil, welcher die Artikel Säure bis Schaf und Schafzucht enthält.
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536 Schaden-Erftattung.

erlaubten Züchtigung überschreitet rc. In allendiesen und ähnlichen Fällen ist der Schadende,ohne Rücksicht des Grades seiner Oulpa, zu Er-setzung des daraus erfolgten Schadens verbunden.Zuletzt giebt es manche Gattungen von Verbre-chen, welche ohne Vorsatz, bloß durch eine Lulpzbegangen werden können, z. B. Tödtungen, Ver-wundungen, Jncendjum, Gränzverrückungen, Le,nocinium rc. welche bester clolicUa eulposa, als«juasi ckeliota, wie von vielen Rechtsgelehrte» ge-schieht, genannt werden, weil theils die Römerkeine ezuasi eloliota, sondern nur Verbindlichkei-ten czuasi 6X (lolioto hatten, und mit diesen ei-nen ganz anderen Begriff verbanden. Ein sol-ches durch begangenes Verbrechen zieht

zwar immer auch eine Strafe nach sich, weil der-jenige immer fehlt, der die gehörige Vorsicht nichtbeobachtet, um Schaden und Gefahr vom Staateabzuwenden, aber immer eine gelindere, als diegewöhnliche, niemals aber die Todesstrafe odereine schimpfliche Strafe, Das oben mehrere-male angeführte 6ulpa prästiren, heißt so viel,als den durch sein Versehen verursachten Scha- >den ersetzen, 1

Der oben mehrmals angeführte Volus (Be-trug, List, böser Vorsatz) hat im juristischen Sinne iso verschiedene Bedeutungen, daß es nicht möglichist, sie alle unter einen allgemeinen Begriff zu brin-gen. Man bemerke daher zuerst Ilolus schlechthin, oder auch Oolus malus, böser Vorsatz,welches jeden Willen ein Gesetz zu übertreten be-deutet; Volusdouus, erlau bte List, heißt eineVerstellung, wodurch man, ohne auf unerlaubte WeiseAndern zu schaden, sich selbst einen Vortheil ver-schaff. Der Kaufmann begeht z. B, einen solchenstolus, welcher von einem bald ausbrechenden Kriege