Schaden-Erftatturig.
537
die ersten Nachrichten sich aus dem Kabinette zuerschleichen weiß, und dieserhalb diejenigen Hegen,stände, welche zur Zurüstung des Krieges gebrauchtwerden, unter dem Verwände einer andern Specu?lation aufkauft. Sehr oft ist es auch schwer aus-zumitteln, ob eine Verstellung volus lmnns odermnlus ist. Z, B- ein Buchhändler macht bekannt,daß er ein bei ihm herausgekommeneS Werk, auSFurcht vor dem Nachdruck, um den halben Preisheruntersehen wolle, obgleich die angeführte Besorg»niß bei ihm nicht vorhanden ist, sondern nur dieFurcht vor dem Maculatur werden.
Der Oolus mslus ist zweierlei, entweder gehtder Wille das Gesetz zu übertreten, vor der uner-laubten Handlung voraus, oder er folgt erst darauf.Das erste heißt: mamlo elolnm ex proposito etpersonalem, das letzte clolnm ex re s. realein.Zum Beispiel im ersten Falle; wenn man auf einenMenschen schießt, um ihn zu todten, im letzten, wennich willens bin, ein Wild zu schießen, aber einenMenschen treffe, und mit meinem Irrthume zufriedenbin, die Handlung billige, Der l>c>lus ex propo^sito ist entweder mit einer Verstellung begleitetoder nicht; jener heißt Dolus elancle stinus,Betrug in eigentlichem Verstände, dieser maul..-kestus. Der erste ist wieder verschieden; ,wennman gegen die in einem Vertrage schuldige Aufrich-tigkeit handelt, so heißt er Lolns speoialäs»l^rans., eleeeptic».
Man theilt ferner den Dolus in elireoinmund inellreetum ein. Bei jenem hat man geradehin die Absicht zu schaden; bei diesem will mandem Andern diesen Schaden eigentlich nicht thun;allein man unternimmt doch eine Handlung, yon derman weiß, daß daraus dieser Schaden für denAndern leicht entstehen könne.Zum Beispiel: wenn