Band 
Hundert und drei und vierzigster Theil, welcher die Artikel Schiffbaukunst bis Schifffahrt enthält.
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Schiffcapikam.

größeren Schiffen ist gewöhnlich auch ein zweitesKapitain angestellt, der unter dem Oberbefehl deSErstem das Schiff befehliget.—- Der erste Kapi«tain oder der Oberbefehlshaber eines Schiffes, hatsowohl in, als ausser dem Dienste jährlich nur600 oder gar nur 300 Gulden, wenn er aberein Schiff konimandirt, so hat er täglich auf derKost eines jeden Kopfes der Mannschaft einen an-»sehnlichen Vortheil; s. auch oben, S. 231. Derzweite Kapital hat monatlich 100 Gulden.

Auf Kauffahrteischiffen nennen sich die Schif-fer, die das Schiff führen, auch Schiffkapi-taine, allein in ihrem Reglement werden sie nurschlechtweg Schiffer genannt. Sie sind nurKreaturen der Kaufleute, in deren Solde sie stehen.Es giebt darunter Einige, die ein kleines Capi-tal im Betriebe des Schiffes oder vielmehr rittSchiffsantheil, Schiffspart haben; ist diesaber nicht der Fall, so werden viele unter ihnenaus Noth gezwungen, oder wegen nur geringesSchifffahrt, wieder Steuerleute zu werden, undsinken daher vom Befehlshaber sehr schnell zun*Gehorchenden herab. Das Betragen solcher Ka-pitale gegen die Reisenden, die sie am Bord ha-ben , ist nicht immer lobenswerth, besondere, wen^sich das Schiff auf offener See befindet. CmReisender, der im Jahre 1819 von Hamburgdie Reise nach Rio de Janeiro, und von ^wieder zurück machte, entwirft folgendesvon einem solchen Kapitain, zu welcher KiMIman jedoch nicht alle zählen darf, weil es, sowoyhier, wie in allen Fächern, Ausnahmen siebt.