464 Schiffer.
Anzahl, Nummern und Merkzeichen 'von allenTonnen, Pagucten, Kisten, Ballen rc. genau be-schreiben. Nach einer solchen Specification mußnun der Schiffer unter seiner Hand, in seinerAbwesenheit aber der Steuermann oder Schiffs-schreiber, einen Empfangsschein oder Recepiffeüber den richtigen Empfang der geladenen Waa-ren ausgeben, welches in der Schiffersprache dasConnoissement genannt wird, s. Th. 6. S.320. Ferner muß der Schiffer, ehe er aus dem Ha-fen ausläuft, sich mit den gehörigen Seebriefcnund Päffen versehen; auch damit er wisse, an wener das Gut liefern soll; und der Correspondent,daß solches auf Befehl der Befrachter wirklichgeschehe, sich von diesem an den ersten einenAvisbrief geben lassen. >
(!. Die Pflichten des Schiffes während derReife sind folgende: Hat der Schiffer seinenAnker gelichtet und geht unter Segel, so muß ervom Anfange der Reise bis zu Ende ein ordent*liches und richtiges Schiffjournal oder Tagebuch/mit dem Steuermann halten, und darin all?Veränderungen der Winde, des Wetters derEourse; die Tage und Stunden der Veränderndgen, die Meilen, welche er jedes Etmal oder24 Stunden fortgerückt* zu seyn annimmt,Veränderungen der Compaßnadel; auch crlleglücksfälle und andere Begebenheiten fleißig ""deutlich aufzeichnen, wodurch er sowohl st"^"Rhedern, als auch den Befrachtern beweist» kann,daß er nichts versäumet, sondern sich wäbrend derReise in allen Stücken als ein getreuer und sichßiger Schiffer bezeigt hat. Weiter mußSchiffer während der Reise auf die eingeladen,^Güter ein wachsames Augen haben, und >r ) .als möglich, dieselben in. gutem Stande zu e")