Schiffer.
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ten suchen; wenn er daher an flüssigen Sachen,als Oel, Wein, Syrub, Salz, Zucker, oder an-dern Waaren, die einer Leckagie unterworfen sind,solche Leckagie vermuthen sollte, und dazu kommenkann, so viel in seinAr Kräften ist, dem weitemLecken zu vorkommen. Hat er in sich verderblicheWaaren, als Kastanien, Pomeranzen, Apfelsie-nen, Citronen rc. die sich leicht anstecken, so müs-sen die Lücken, so oft es thunlich ist, bei gutemWetter offen gehalten werden, damit die Luft siedurchstreichen kann, welches er auch beim Ge-treibe, wenn er dergleichen geladen hat, beob-achten muß; auch muß das Letztere, so oft,als es für nöthig erachtet wird, und schlechtesWetter es nicht verhindert, umgestochen werden,dergestalt, daß wenn er es versäumte, und dasKorn sich erhitzt oder dumpfig würde, er deswe-gen in Anspruch genommen werden kann. Nichtweniger soll ein Schiffer jederzeit, tbenn er Waa-ren geladen hat, welche von dem Ungeziefer zer-nagt oder gefressen werden können, gute Katzenim Schiffe haben. Hätte er solches unterlassen,und die Waaren würden beschädiget, so ist erden Schaden zu ersetzen schuldig, jedoch ist erausser aller Verantwortung, wenn die Katzen aufder Reift gestorben sind. In einigen Lhartepar-tyen wird solches ausdrücklich mit verabredet undeingerückt. Da in KriegSzeiten die Schiffe oftunter Convoy und Commandcurschaft, als auch'"Kompagnie zu segeln pflegen, so muß dannSchiffer, und zwar in den beiden ersten Fällen,dm, Convoyer oder Commandeur vorge-^nebcnen Signale, welche der Admirals- oderWeyn- und Zeynbrief genannt werden, auf daSgenaueste beobachten, und denselben nachleben;uuch von den übrigen in der Admiralschafc zusam-rechn. Er«. DM.6X IAH. G g