Band 
Hundert und sechs und funfzigster Theil, welcher die Artikel Sonntag bis Speckstein enthält.
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9S Souveränität.

Gottes: Thue den Bösen von dir wegrc. Ver-stehen soll er, daß durch seine Nachlaßigkeit undallzugelinde Lindigkeit das Land oder eine Herrschaftvoller bösen Buben werde, die ohne allen Scheu,besonders wenn sie etwas mehr als andere Leuteseyn wollen, allen Muthwillen verrichten — daß er,wo er ein Weichling ist, böse Buben in ihrer Bos-heit starke, steh ihrer Sünden theilhaftig mache, unddieselbe gleichsam billige. — Wenn man die bösen^ Buben promovirt, so sind die Frommen ausgethanund werden wenig geachtet. — O »lisoru,» l»>>>e-rsturoiu Itomanm» 8>ib tsm lomis maxilli«, sagteAugustus zu seinem Adoptivsohn Tiberius, daer merkte, daß er das Maul nicht aufthun, und, wosich's gebührte, Ernst anwenden dürfe.— Ein jungerFürst, wenn er sich der Regierung unterzogen, mußaber auch nicht gar zu scharf und jachzornig seyn;denn allzuscharf macht schartig, zu wenig und zuvielist des Teufels Ziel, die Mittelstraße ist die beste.Wenn man aber zu hart ist, und gleich anfangsAlles schnurgleich und fadenrecht haben und zu Bol-zen drehen will, daraus entsteht nichts guts. —Weil aber die Mittelstraße zu treffen eben schwer ist,soll ein junger Fürst nicht zu schnell und zu behendeseyn, vor dem Verhör und der Erörterung der Sachezu urtheilen und zu strafen: auch soll es ihm wehethun, wenn er den Ernst brauchen muß; er soll sichhüten, daß er nicht aus Zorn, Haß, Neid und Ver-hetzung anderer Leute Jemand strafe, und nicht seineneigenen Groll und Widerwillen unter dem Amtszornverkaufe, sondern prakticiren lernen, was Syrachsagt: Rechne nicht allzugenau alle Missethat undkühle dein Mäthlcin nicht, wenn du strafen sollst. —Insbesondere aber muß ein Herr diesen Verstandhaben, daß er ohne anderer Leute Verderben zürneund strafe, mit der Strafe aus Zorn, wenn er gleichrechtmäßig seyn möchte, nicht einen Löffel aufhebeund eine Schüssel zertrete. — Auch lasse er sich dieseszur Regel seyn, wenn er nicht unrecht strafen kann,ohne größere Gefahr und Unrecht, so lasse er sei»Recht fahren, es sei so billig, als es wolle, und wartein Eanftmuth einer andern und bessern Gelegenheit.