Souveränität. 101
Unterthanen auch zum Ebenbilds Gottes er-schaffen, mit Christi Blut gar theuer er-kauft, mit dem heiligen Geiste begnadet undversiegelt seyen, daß sie auch die lieben En-gklein zu Wachtern um und neben sich habe», daßsie zu Gott seufzen, und den um Einsehen und Rachebitten und anrufen können. Will ein Herr diesesnicht verstehen, so ist er ein Fürst ohne Verstand undwird endlich über ihn selbst hinausgehen, die Unter-thanen werden ihn bald zu Tode beten, und wird mitihm heißen: Hinunter! und wenn er todt ist, wer-den sie ihn mit solchen Glocken zu Grabe lauten; Ey!der Teufel hat diesen Bürger- und Bauernschinderund Feind seiner Unterthanen auch geholt. — GottLob und Dank! daß wir seiner los worden. — Wennauch ein Herr für seine Unterthanen väterlich sor-ge» und ihnen zu Nahrung helfen will, soll er alleunbillige Contracte und Handel im Kaufen und Ver-kaufen abschaffen, und darauf Acht geben, daß seineUnterthanen durch »«christliche und unbillige Ver-kaufe an Korn, Wein, Wolle rc. nicht übersetzt undausgemergelt werden. Da auch ein Regent nnt Eh-ren des Landes Vater genannt werden will, so soll ersich nicht in bürgerliche und Bauernhandel flechten,ihnen ihre Nahrung abzustricken und sie zu Bettlernzu machen. Es soll ihm vielmehr lieb seyn, wenn dieUnterthanen in ihrer Handthiernng wohlhabend undreich werden. Denn sind sie reich, so genießt dessender Herr auch, und können im Falle der Noth etwasbei ihm zusetzen. Wenn auch die Unterthanen ihreNoth und Beschwerung anzeigen, soll ein Regent sienicht anfahren, wie die Sau den Bettelsack, sondernihre Noth fein erwägen und auf gute Ordnung den-ken, daß ihnen geholfen werde, und wissen, daß erseiner Unterthanen Haupt sei, und für seine Unter-thanen mehr, als für sich selbst sorgen und den gemei-nen Nutzen seinem eigenen vorziehen.
Wie auch ein frommer Vater, wie lieb er auchseine Kinder hat, und zu Leib und Seel für sie sorget,seine herzallerliebsten Kinder nichts desto weniger imZwange und unter der Ruthe holt, und sie nicht inihrem Mulhwillen und eigenen Södgen aufwachsen laßt,und gleichwohl mit Ihnen also gebühret, daß sie auch