Band 
Hundert und sechs und funfzigster Theil, welcher die Artikel Sonntag bis Speckstein enthält.
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226 Spanien.

Was nun die Regierung bisher aus diesen und meh-reren andern Auflagen, aus den Zöllen, Zehnden undzahlreichen Monopolien zog, soll jährlich 70 MillionenThaler betragen haben; allein die Staatsausgabe über-stieg gewöhnlich die Einnahme, und in keinem StaateEuropas sind, wie schon oben angeführt worden, dieFinanzen wohl in einem so traurigen Zustande, alshier. Schon im Jahre 1784 belief sich die Staats-schuld auf 96,494,184 Thaler, und im Jahre 1822betrüg dieselbe, die lebenslänglichen Pensionen dazugerechnet, jedoch ohne das neue Anlehen von 2060Millionen Realen, 5,561,976,555 Realen, wovonnur 3,492,642,818 Realen zur verzinslichen Schuldgehören. Rechnet man nun, daß 10 Realen einenConventionsgulden machen, so beträgt die Summe556,197,655 Conv. Gulden. Nach dem Budget von:Jahre 1822 betrug die Einnahme 562,800,000 Rea-len, die Ausgabe dagegen 664,813,324, das Deficitbetrug also 102,013,324 Realen. Im Jahre 1796waren an Papiergeld (Vu1o8 keulo») 1490 Millio-nen Realen im Umlaufe; im Jahre 1820 betrug es7,405,792,028 Realen. Der Mangel an baaremGelde wird jetzt noch fühlbarer, da die Geldzuflüsseaus Amerika ganz aufgehört haben. — Was die Ver-theidigungsmittel Spaniens, seine Marine,Landmacht rc. anbetrifft, s. unter Soldat, Theil155, S. 331 u. f. und 376.

Was die Staatöverfassung von Spanienanbetrifft, so ist solche absolut monarchisch; denn dieConstitution vom Jahre 1820, wonach Spanien einei» niännlichcr und weiblicher Linie erbliche und einge-schränkte Monarchie bildete, indem der König die ge-setzgebende Gewalt mit den CorteS theilte, die vollzie-hende aber allein besaß, ist im Jahre 1823 durch dieBesiegung der Ccnstitutionellen vernichtet worden.Nach der älteren Verfassung, die wieder mit wenigenAusnahmen eingeführt worden, ist die Reichsfolge