378
Sparkasse.
hatten früh zu ihrer Disposition Geld erhalten; alleinsie waren mit der praktischen Rechenkunst im Haus-halten nicht besser bekannt, wie jene, weil man sich umdie Art, wie sie das Geld verwendeten, zu wenig be-kümmerte. Ein praktischer Erzieher stellt hier folgen-den Saß, als Frage auf: Sollte nicht das Kind (Knabeund Mädchen, die an das Jünglings- oder Jung-frauen-Alter gränzen) über die Einnahme und Ver-wendung des Geldes, welches ihm die Eltern unterdem Namen des monatlichen oder wöchentlichen Ta-schengeldes geben, Rechnung halten, solche nach demVerlaufe einer Woche, oder eines MonatS vorzeigen,und ein der Verwendung des Geldes und gefühltenRechnung gemäßes belehrendes Urtheil erwarten müs-sen? Die Erklärung und Beantwortung desselben istnun ungefähr folgende: Nur unter der Voraussez-zung, daß dieses regelmäßig und pünktlich geschehe, istjene Einnahme und Ausgabe zu billigen und anzu-rathen. Betrachtet man zunächst die Sache von derSeite, daß in der Seele des Kindes leicht Argwohnentsteht, es sei ihm dieses oder jenes entwand, wennes sich nicht erinnert, wofür es dieses oder jenes aus-gegeben habe. Wer mit Kindern, die Geld unter Hän-den hatten und keine Rechnung führten, umgegangenist, wird diese Bemerkung leicht gemacht haben. Einemusterhafte Hausfrau führt als einen Hauptgrund,warum sie ihre Ausgaben genau anschreibe, obgleichihr Gemahl keine Ablegung geführter Rechnungen vonihr fordre, dieses an: daß sie vor »«gegründetem Ver-dachte gegen ihre Domestiken gesichert seyn möchte.Das Kind vor solchem Argwohn zu bewahren, verdienedie ganze Aufmerksamkeit der Erzieher. Man kannmit Gewißheit annehmen, daß kein Weg sicherer zumLuxus, zur nachtheiligen Anwendung deö Geldes führt,als wenn dem kleinen sinnlichen Knaben oder Mäd-chen die beliebige Disposition über seine größeren odergeringeren Einnahmen frei stehen. Die Verstattung