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man sie über dieses oder jenes unterrichten oder beleh-ren kann. So ist nichts zweckmäßiger, als den Kin-dern Liebe zu Naturkörpern, Naturprodukten rc. bei-zubringen , und kleine Ausgaben für dergleichen Ge-genstände zu billigen, will diese Belohnung gewährenund von andern nutzlosen Spielereyen abhalten. Ue-berhaupt ist es wohl gut, wenn Kinder von der Ver-wendung ihres wöchentlichen Taschengeldes Rechnungablegen, und die sich angeschafften oder angekauftenSachen den Eltern oder Erziehern vorzeigen müssen;sie würden sich dadurch an eine gewisse Ordnung ge-wöhnen, und verhindert werden, Näschereyen oderNaschwerk und andere nutzlose Gegenstände zu kau-fen. Es kommt also bei den Sparkassen alles aufdie zweckmäßige Belehrung und auf das ganze Be-nehmen der Eltern und Erzieher an. Sparkassenallein wären daher, wenn nicht das Kind auch Geldzu gewöhnlichen Ausgaben hätte, zu widerrathen, weiles früh die Gewohnheit zu nehmen erlangte, ohnezum Geben eine verhältnißmäßige Gelegenheit zuhaben. Auf diese Art wird eö leicht den Werth desGeldes unrichtig beurtheilen, und die Lehren, welcheman ihm ertheilte, um dieses zu verhüten, für nichtsmehr, als theoretische Sähe ansehen, für welche es dieAnwendung in der eigenen Erfahrung vergeblich suchte.Es muß also, wenn es überhaupt mit Geld umgehensoll, dieses nicht allein empfangen, sondern auch wiederverwenden, und zwar 1) nur zur Anschaffung solcherGegenstände lind zur Verschaffung solcher Vergnü-gungen, welche die Eltern und Erzieher nach einemder Sittlichkeit des Vergnügens, dem Alter, den Be-dürfnissen und besonderen Umständen gemäßen Urtheilihm erlauben. — 2) Daß nicht bloß das eigene Ver-gnügen befördert werde. — 3) Daß Einnahme undAusgabe im gehörigen Verhältnisse stehen. Man lassenun das Kind nach jenen Regeln selbst handeln, und