Sparkasse. 391
chen, seine leitende Hand verbergen kann, desto besser;denn der kürzeste Weg ist immer der beste. Geldaus-gaben für Gegenstände oder Vergnügungen, die manverboten hat, oder wenn ein Knabe Kleinigkeiten kauftund sie nicht bezahlt, sondern sie von dem zu empfan-genden Taschengelde zu bezahlen verspricht; alle der-gleichen Sachen müssen hier schonend, aber doch aufeine fühlbare Weise gerügt werden. So müßte die bis-her gewöhnliche Einnahme, das Taschengeld, sogleichzur Tilgung der Schuld angewendet werden, so müßtesich auch der junge Schuldner zur Strafe andere Ein-schränkungen und Entbehrungen gefallen lassen. —Das Gefühl der Abhängigkeit von seinen Eltern würdeum so wohlthätiger aus ihn wirken, je mehr jene denAnschein der Willkührlichkeit in ihrem Verfahren zuvermeiden und die Strafen als natürliche Folgen desvorhergegangenen Verhaltens dem Kinde begreiflichzu machen wüßten. Will man die Absicht erreichen,daß das Kind sich nach den Umständen richte, dasSchuldenmachen als etwas Gefährliches und Schäd-liches ansehe, wovon es die Ausnahmen früh genugfinden wird, ohne sich in seinem Alter und in seinerLage auf solche berufen zu dürfen rc., so suche mandurch vernünftige Belehrung auch dieses zu verhüten,daß es die Sache nicht bloß von der politischen Seiteansehe. Es ist daher wohl anzurathen, dem Kindekeine gewisse Summe zum wöchentlichen oder monat-lichen Taschengelde zu bestimmen, sondern ihm solchesin unbestimmten kleinen Summen, das heißt, baldmehr, bald weniger zu geben, nicht allein deswegen,weil die Einnahmen des Gebers oft unbestimmt sind,sondern auch wegen des auf jede erlaubte Art zu un-terhaltenden wohlthätigen Gefühls der Abhängigkeitdes Kindes von seinen Eltern. Manche Wohlthatenverlieren gleichsam durch Verjährung in den Augender Kinder das Ansehen der Wohlthaten, weil sie ih-