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Hundert und sechs und funfzigster Theil, welcher die Artikel Sonntag bis Speckstein enthält.
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520 Spaten. Späterbse.

Spaten, ein Werkzeug zum Graben, einGrabesch eit,Grabscheit, s. dieses, TH.19, S. 599 u.f. DasWort «spaten ist in den gemeinen Sprecharten, be-sonders Niederdeutschlands, am üblichsten, wo man auchdie Zeitworte spaden, spaten, umgraben hat. DenSpaten stechen; ist in den Niederdeutschen Marsch-

. Ländern durch Einstechung eines Spatens einen Deichund das dazu gehörige Land für verlassen oder verfal-len erklären, und den Spaten ausziehen, einenDeich und das dazu gehörige Land in Besitz nehmen.Das Spatenrecht oder Spatelandsrecht, ist. ebendaselbst die Gerichtsbarkeit über eine oder mehrereDeiche, ingleichen das Deichrecht. Das Wort-Spaten bedeutet ehemals ein Sch werd, 'welche Be-deutung das Polnische 8r:pu6s jnoch hat. Im Ita-lienischen ist 8pa<ia ein Degen. Nach Adelungsoll daher in der Bedeutung eines Grabscheits undDegens der Begriff der Spitze, der Schärfe der herr-schende seyn.

Spätenland, dasjenige Land, welches zum Behuf derVerfertigung usw Unterhaltung der Deiche ausgepic-ket oder ausgegraben wird. Nach den Deichordnun-gen darf dieses über 4 Fuß tief geschehen, damit diesogenannten Pitten oder Deichgruben beim Anlaufhoher und stürmischer Fluchen nicht tiefer einreißen,vielmehr sich vom Schlamm des Wassers bald wiederausfüllen; auch daß ein Wasser ins Land gezogen werde.Dieses Letztere nämlich in dem besondern Falle, wennman die Gruben nur aus Mangel der erforderlichenErde,, statt von den Deichen, wider die eigentlichenDeichprincipien, hinter den Deichen oder landwärtsnehmen müssen. Auch dürfen die Pitten, zu mehre-rer Sicherheit der Deiche, keineöweges nahe bei den-selben gegraben werden. S. auch den Art. DammTh. 8, S. 691.

Späterbse, eine Art Erbsen, welche erst spät imSom-