Opaziergang. 615
der Promenaden aufgestellten Tafeln mit den polizei-lichen Verfügungen in Hinsicht der Frevler ihre Wir-kung thun. Auf den Spaziergänger! selbst, so wieüberhaupt iin Innern der öffentlichen Gärten rc. störekeine Warnungstafel den Spaziergänger, sie gehörennur an den Eintritt in den Garten, oder auf die Pro-menade ; denn wer hier lustwandeln will, kann sich zu-erst mit den Gesetzen, wenn er sie noch nicht weiß, be-kannt machen, ehe er feinen Spaziergang antritt.Ueberhaupt muß an solchen Orten Alles, was daö Ver-gnügen stören könnte, entfernt, dagegen Alles, wasdasselbe befördern und zur Erheiterung des Wallersbeitragen kann, angebracht werden. — Von nicht rei-ßenden oder schadenbringenden Thieren werden dieUmgebungen der Spaziergänge in Thier- und andernöffentlichen Gärten schon bevölkert; am liebsten oderam interessantesten sind wohl dem Wandrer die Vogel,welche sein Ohr ergötzen; daher muß man Alles nurmögliche thun, um Gesangvogel anzulocken' und fest-zuhalten, indem man dunkle Parthien von Gesträuchenanlegt, worin die Vögel nisten können. Unter denGefangvögeln sind besonders die Nachtigallen, verschie-dene Arten von Grasmücken, wie die Bastardnachti-gall, Alotueilla der Mönch, A/otumIIs
LckrlcapIIIa; die Braunelle, Alotuailla inockulcN'is rc.;verschiedene Finkenarten, worunter auch der Distelfinkoder Stieglitz, der Hänfling, das Rothkehlchen undviele andere, besonders wegen ihres schönen Ge-sanges beliebt, wenn sie sich daher nicht in einem,dem öffentlichen Vergnügen gewidmeten Garten vonselbst einfinden sollten, da muß man sie dadurch darinheimisch zu machen suchen, daß man sie ankauft, dasheißt, von jeder Art mehrere Männchen und Weib-chen, und sie in dein Garten zur Zeit der Paarung imFrühlinge fliegen laßt, und solches mehrere Male wie-derholt, so wird man seine Absicht zuletzt gewiß errei-