Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Schulden erfordert, und es sey also nichts weniger,als eine gesunde Politik, um jene zu fesseln,, das ganzeVolk mit solchen Abgaben zu drücken, die leicht Auf-ruhr veranlassen könnten."—Wenn gleich die meistenKapitalien, welche die oben angeführte Summe derEngländischen Nationalschuld ausmachen, von derBank, der Südseekompagnie und der OstindischenGesellschaft aufgenommen worden sind, so ist dochderjenige Theil auch nicht geringe, den reiche Priva-ten, auch des Auslandes, besonders-Holländer undFranzosen, beigetragen habe; denn bis nach Errich-tung der Französischen Republik, ungefähr bis zurMitte der 1790er Jahre, betrug dasKapital, welchesAusländer der Regierung geliehen hatten, beinahe^ der Nationalschuld. — Man hat schon lange pro-phezeiet, und dieses haben selbst Englünder gethan, daßder Großbritannischen Nation ein allgemeiner Ban-kerott bevorstehe, welche Epoche man schon vor demAmerikanischen Kriege nicht mehr fern glaubte, unddennoch besteht England, und hat seit der Zeit seineSchulden fast versechsfacht. So lange das Papier-geld, als der vorgestellte Reichthum., mit dem wirklichvorhandenen Nationalreichthume in keinem Mißver-hältnisse steht, ist auch kein Bankerott zu fürchten;nur dann, wenn eine dem Lande.- gefahrdrohende Be-gebenheit, wie z.B. eine Revolution im Reiche selbst,oder eine Landung fremder Truppen allgemeines Miß-trauen erzeugte, könnte dieser Unfall geschehen; alleinin solchen Fällen, wie der zuletzt erwähnte, ist von derNation eine allgemeine Unterstützung in den Angele-genheiten des Vaterlandes zu erwarten, wodurch deröffentliche Kredit gewiß auf'.'cchk erhalten werden kann.Ein solcher Fall war schon 1745 vorhanden, da derSohn des Prätendenten, Karl Eduard Stuart,auch unter dem Namen „0er Ritter St. Georg" be-kannt, von Schottland al,s in England eindrang, und