Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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36 Staatsschuld.

alle Bedürfnisse und reele Reichthümer zu erhalten,könnte man es ein Zeichen des Zeichens nennen; eshält aber nicht jeden Stoß, jede Erschütterung aus;denn so lange das Papiergeld, als der vorgestellte Reich-thum, mit dem wirklich vorhandenen Nationalreich-thum in keinem Mißverhältnisse steht, ist auch keinBankerott zu befürchten. Der NakionalreichthumEnglands wird weit über 1000 Millionen Pfo. Steckan baarem Gelde, an Grundstücken, an Waaren, undan Schuldforderungen geschäht. Bei diesem Reich-thum wird sich der öffentliche Kredit Großbritanniensimmer erhalten, und die Fälle, die man dagegen an-führt, sind theils nicht möglich, theils von der Groß-britannischen Nation nicht zu erwarten; denn es istunmöglich, daß jeder gegen Auswechselung seiner Pa-piere baareö Geld fordern sollte, weil diese Papierein der ganzen Welt zerstreuet sind, und wie baares Geldzirkuliern ; nur erst dann würde Jedermann baareSGeld fordern, wenn der Kredit der Bank so gefallenwäre, daß sie zu zahlen aufhörte; sie kann aber nichteher zu zahlen aufhören, bis derjenige Reichthum derNation erschöpft ist, von welchem ihre Papiere dieVorstellungen sind. Der Kredit der Bank ist mit demKredite der Nation einerlei, und es ist unmöglich, daßder Kredit der Nation aufhört, so lange ihr reellerReichthum so überwiegend hinreichend ist, den vorge-stellten zu realisiren. Eben so unmöglich ist der Fall,den ein Schriftsteller seht, indem er anführt: „Wennein reiches Volk für 20 Millionen Pfd. St. öffent-liche Papiere einhandelte, und dann auf die baare Be-zahlung derselben dringen würde. Um diese zu leisten,müßte sich Großbritannien von allem baaren Geldeentblößen, und um sie nicht zu leisten, müßte es einenBankerott machen." Wenn nun auch der Fall ein-trete, daß ein Volk die angeführte Summe in Eng-ländischen Staatspapieren einhandelte, so wäre es jader Natur einer solchen Auszahlung nach unmöglich,