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Staatsschuld.
auch 500,000 Pfd. St. um einen gleichförmigenTheil der im Jahre 1725 von 100,000 auf 80,000Pfd. St. herunter gesetzten jährlichen Renten. ImJahre 1737 ließ die Regierung die Summe von1 Million Pfd. St. an die Bank zur weiteren Ver-ringerung der besagten Renten von 80,000 Pfd. Sk.auszahlen, wodurch die ursprüngliche Hauptsummevon 2 Millionen auf 500,000 Pfd. St., und die Ren-ten auf 20,000 Pfd. St. herunter gesetzt wurden.Im Jahre 1742 verpflichtete sich die Bank der Re-gierung wieder mit einer Summe von 1,600,000 Pst.St. zu 3 Prozent vorzuschießen, wodurch sie durcheine ParlamentSakte erlangte: ihr Kapital mit die-ser neuen Summe zu vermehren, und ihr Geschäftbis auf den Isten August 1764 fortzusetzen. ImI746sten Jahre kam die Bankgesellschaft überein,die Summe von 986,800 Pfd. St., welche dieSchatzkammer ihr schuldig war, und die durch dieAuflagen für die Freiheit: starke Getränke undSpiritus im Kleinen oder en Detail zu verkaufen,nicht waren vergütet worden, aufgehoben und abge-schafft werden sollte; statt derselben sollte sie eine Renkevon 39,472 Pfd. St., als die Zinsen besagter Summe,zu 4 Prozent aus denselben Auflagen zur Sicherheitempfangen; auch bewilligte die Gesellschaft der Schatz-kammer 1 Million Pfd. auf den Kredit der Auflagenauf die Malz- und Landtaxe zu 4 Proz. für die ihr zudiesem Zwecke überlieferten Obligationen der Schatzkam-mer vorzuschießen, und dieserhalb wurde der Gesell-schaft zugestanden, ihr Kapital mit 986,000 Pfd. St.zu vermehren. Im Jahre 1750 war die Regierungfür Kapital und Zinsen der Bankgesellschaft dieSumme von 8,486,800 Pfd. Sk., und den Eigenthü-mern gewisser Renten, welche auf die Bank übertra-gen werden konnten, die Summe von 18,402,472Pfd. St. schuldig. Da aber die Hauptsummen auf