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Staatsschuld.
seiner Regierung und auf die ganze Dauer derselbenversichert wird. Dem Könige Georgdem Drit-ten wurden 800,000 Pfd. St. jährlicher Einkünfteangewiesen, die sich jedoch auf 1 Million beliefen.Von diesen Einkünften hat der Monarch die Kostenseines Hofstaats, der Minister und Büreaus, der Ge-sandten, der Richter; dann die Kosten des Hofstaatsder Königin, des Hofstaats seiner Kinder, seine be-sonderen Ausgaben, die Pensionen fürdie Hofleuterc. zubestreiten. Als der genannte Monarch im Jahre1769 dem Parlamente bekannt machte, daß er 513,511Pfd. St. schuldig sey, ward ihm diese Summe zurTilgung der Schuld bewilliget, und im Jahre 1777bezahlte die Nation abermals eine noch größere SummeSchulden für ihn und legte noch 100,000 Pfd. St.zu der Civilliste. Im Jahre 1810 belief sich dieCivilliste des Königs auf 1,010,000 Pfd. St. Nacheiner Zeitung von Brighkon, vom Jahre 1831, belau-fen sich die Einkünfte der Mitglieder der KöniglichenFamilie auf 160,000 Pfd. St., nämlich: der Herzogvon Cumberland erhält 21,000 Pfd., PrinzGeorg von Cumberland 6000, der HerzogvonSussex 21,000, der Herzog von Cambridge27,000, die Prinzessin Augusta 13,000, die Prin-zessin vonHessen-Homburg, früherElisabeth,13,000, die Prinzessin Sophia 13,000, die Herzo-gin von Kenc, mit ihrer Tochter, der PrinzessinVictoria, 12,000, der Herzog vouGloucestermit den 13,000 Pfd., die er als Gemahl der Prin-zessin Maria erhält, 27,000, und seine Schwester,dwPrinzessin Sophia v. Gloucester, 7000Pfd.>Lt.—Wenn man nun alle die genannten Geld-quellen betrachtet, die Großbritannien zu Gebote ste-hen, und dann noch die große Anzahl von reichenPrivaten, unter denen es mehrere giebt, die ein größe-res Einkommen genießen, als das eben angeführteOcc. tech. Luc. Th. 6I.XV. D