Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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36 Staatsschuld.

der hohe und niedere Adel und die Geistlichkeit ausFrankreich auswanderten, und die Reichen so viel vonihrem geretteten Vermögen im Auslande zu sichernsuchten, als möglich war, die Aktien auf einmal sehrhoch, weil in den Engländischen Fonds ungeheureSummen auf einmal eingekauft wurden; dagegen sin.ken sie auch wieder in eben dem Grade, wenn ein wi-driges Ereigniß für England eintritt, wie in dem Ame-rikanischen Kriege und bei der Continentalsperre.Werden nun die Aktien eines Fonds oder Stocks,deren es noch mehrere außer den Bankstocks giebt,z. B. von den Handelökompagnien rc., stark gesucht,so sagt man, die Aktien steigen über pari, ist diesesnicht der Fall, so fallen sie unter pari, und wenn siedie Mitte halten, so sagt man: sie stehen gut. —

Von welchem Staate nun eigentlich das Kreditsystem,die Anleihen, ausgehen, ob von den ehemaligen Ita-lienischen Freistaaten, Genua und Venedig, oder vonHolland, ist nicht mit voller Gewißheit zu bestimmen;es scheint aber, daß Holland durch seine Staatsscheinedazu Veranlassung gegeben und daß England es voll-kommen ausgebildet hat; denn Holland hatte schongleich bei der Ausbreitung seines Handels, nachdem essich von den Oesterreichischen Niederlanden getrenntund zu einem eigenen Staate constituirt hatte, dasPrinzip einer richtigen Staatskunst, daß die Nation,welche Geld ausleihek, allemal reich wird, indem sie ihrüberflüssiges Geld nicht besser anwenden kann, alsdurch dessen Ausleihung fremdes Geld, die Zinsen, inSLand zu ziehen. Es lieh daher an Großbritannien,Frankreich, Oesterreich, Dänemark rc. Kapitalien, undzog die Zinsen, die so ansehnlich waren, daß sie infünfzehn bis zwanzig Jahren das ausgeliehene Kapitalersetzten; s. unter Staatsschulden von Hollandweiter unten. — Von den Staatsschulden unddem Finanzzustande Frankreichs vorder Re-