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Staatsschuld.
volution ist schon unter Staat, Th. 162, S. 585u. f., Mehrereö gesagt worden. Zu welcher Zeit dieRegierung dieses Staats aber angefangen hat Anlei-hen zu machen, ist nicht genau zu bestimmen, wahr.scheinlich geschah es unter der Regierung LudwigsdeS Vierzehnten; denn vor dessen Regierung wur-den die Gelder zu Kriegen und den ausserordentlichenAusgaben des Hofes durch Auflagen von der Nationerhoben, die unter der Staatsverwaltung RichelieUSund Mazarins schon zu einer drückenden Last an-gewachsen waren. Daß aber auch schon unter denfrüheren Herrschern Staatsschulden vorhanden gewe,sen sind, geht daraus hervor, daß Heinrich derVierte bei verweisen Staatsverwaltung Sullys beieinem Budget von 35 Millionen Liv. 300 MillionenLiv. Staatsschulden bezahlte, und er hinterließ dennochseinem Nachfolger 40Mill. Liv. in dem Staatsschätze.Die Schuldenlast beidem Tode Ludwigs des Vier-zehnten, über welche er selbst in seiner Todesstundeerschrocken und geseufzt haben soll, wird auf 2600Millionen Livres angegeben. Wie hoch die Abgabender Bedienungen zu den Zeiten Richelieus waren,geht aus seinem politischen Testamente hervor, woriner S. 167 sagt: „Die Bedienungen sind gegenwär-tig auf einen übermäßigen Preis gestiegen/' Und aneiner andern Stelle: „Eö ist durchaus nothwendigden Preis der Bedienungen herabzusetzen, der bis aufeinen solchen Punkt gestiegen ist, daß es fast unmög-lich ist das Uebermaaß zu ertragen^)/' Der Grundzum Verkaufe der öffentlichen Aemter, um daraus einEinkommen zur Führung der Italienischen Kriege zu
» ORcs» «o»t wsiuteusvi ä l'sxcös 6» nrix; p. 167.
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