Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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66 Staatsschuld.

die Finanzen, erhob die Gewerbe und den Handel, underhielt, so viel er nur bewirken konnte, dem Staateden Frieden, wenigstens auf eine geraume Zeit, damiter sich wieder erholen konnte; allein nach seinem Tode,1743, wo der gegen Oesterreich begonnene Krieg nochfortdauerte, und dann der siebeiyährige, wo Frankreich gegen Preußen auftrat, häuften sich von Neue«die Schulden, wie schon oben angeführt worden. Wirgroß die Geldnoth der Regierung schon nach dem1748 zu Aachen mit Oesterreich abgeschlostenen Frie-den seyn mußte, geht daraus hervor, daß in dem ge-dachten Jahre, um den Ausfall in den Finanzen zudecken, und da man von dem schon durch Abgabe«sehr gedrückten Volke keine neuen Einkünfte durchneue Auflagen mehr ziehen konnte, die privilegirte«Stände (Adel und Geistlichkeit) zur Steuer heranzog,welche von allen Grundeinkünften den zwanzigste«Pfennig geben mußten, wobei dasParlament zur An-nahme dieses SteuerediktS gezwungen werden mußte.Als aber im darauf folgenden Jahre, 1749, der Hofwieder mit einer neuen Anleihe von 50 Millionen Liohervortrat, widersetzte sich ihm das Parlament und dirbevorrechteten Stände mit einer solchen Kraft, daßdie Forderung eingestellt werden mußte. Nimmt mannun an, daß die meisten und ergiebigsten Staatsein-künfte, welche aus den Domainen, der Trank- oberWeinsteuer, und der Salz. u. Tabakspachtung flösse»/an eine Gesellschaft von vierzig Generalpächtern ver-pachtet waren, die zu Paris ihren Sitz und ihrKomp'toir hatten, und deren Kaste als der große Geldbehäl-ter der Regierung betrachtet wurde, woraus sie beiaußerordentlichen Fällen Hülfe zog, so kann man ausdie Zerrüttung der Finanzen schließen, die schon ba>mals Statt fand. Die Pacht der erwähnten Gene-ralpächker war so beschaffen, daß sie sich in kurzer Zeitbereichern konnten. Die Regierung ließ sie gleichsam