Staatsschuld.
Millionairö werden, sagt ein Schriftsteller; allein manbenutzte sie auch wieder wie Schwämme, die man imNothfall auszudrücken wußte, und wenn es dem Staatean Geld fehlte, so nöthigte man sie, solches auf derStelle zu schaffen. Für das Monopol des Salzver-kauss, der sogenannten Salzsteuer (Oubslle), zahltensie eine Pacht von 54 Millionen Liv. Zu der Ein-nahme aus diesen Verpachtungen der Staatseinkünftekamen nun noch: die Vermögensteuer, die Kopfsteuer,der Zoll, die Stempelsteuer, und die schon oben er-wähnte Chargen- oder AmtSsieuer; dann noch eineMenge anderer dem Volke auferlegten Abgaben.Dann wurden auch noch in Nothfällen außerordent-liche Subsidien von dem Volke erhoben, als die Nach-steuer (lÄHdn) zur Unterhaltung des MilitairS,welches der Zehnte oder Zwanzigste von den Einkünf-ten ist, wozu auch die oben erwähnte Steuer von denprivilegirten Ständen gehörte, rc. rc. — Wie schonoben erwähnt worden, betrugen die Staatsschuldenbeim Antritte der Regierung König Ludwigs desSechzehnten 4000 Millionen Liv. Diese Summewurde nun noch durch den Nord-Amerikanischen Krieg,unter dem zuletzt genannten Regenten, bis zum Pari-ser Frieden 1783, und dann bis zur Niederlegungder Finanzverwaltung von Calonne um 1000Millionen gesteigert oder vermehrt. Diese Vermeh-rung der Staatsschuld geschah zwar größtentheilsbei Neckers weiser Staatsverwaltung, der umEngland zu schaden und Frankreich einen Vortheil zuverschaffen, Alles ausbot, um Geld herbei zu schaffen,um die Ausrüstung der Truppen zur Unterstützungder Amerikaner zu bewerkstelligen, und dann dieseauch mit Subsidien zu versehen, welches auch zur Zu-friedenheit der Nation gelang, indem Frankreich indem Friedensschlüsse 1783 von den Engländernnicht nur alle Eesitzungen in Ostindien wieder bekam
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