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Staatsschuld.
100 in fünfprozenkigen bekommen; allein jene 133Htragen nur eine Rente von 4, da die 100 in fünfpro,zenligen Fonds eine Rente von 5 tragen. 2) Steht esjedem Rentenbesitzer frei, seine fünfprozenkigen Papierein 4^prozentigen umschreiben zu lassen, wobei er dieVersicherung erhält, daß ihm die Renke von 4^ bis1835 unvermindert bezahlt werden soll. 3) Soll esJedem frei stehen, die funfprozentigen Papiere bisauf weitere Beschlüsse der Regierung zu behalten.Ein MehrereS hierüber wird am Schlüsse des ganzenArtikels vorkommen. — Auch in diesem 1836stenJahre ist wieder eine Rentenreduktion von Seitendes FinanzministerS Hrn. Human« projektirt, abervon den Kammern noch nicht angenommen worden.Es soll nämlich die fünfprozentige Rente auf 4 Pro-zent herabgesetzt werden; denn nach der Ansicht desMinisters habe es die Regierung nicht nöthig, so hoheZinsen für ihre angeliehenen Kapitalien zu geben;denn der Grundbesitz gebe kaum 3 Prozent, die Schatz-obligationen hätten nie mehr wie zwei gegeben; nurdie Sparkassen hätten ausnahmsweise, um die Contri-buenten zu ermuthigen, 4 Prozent gezahlt. Hiernachmüßte der Cours der Fünfprozent-Papiere über 120Franken steigen, wenn nicht das Recht der Regierung,ihre Papiere zum Werthe sl pur! auszuzahlen, der-selben zustünde. Dieses vom Publikum allgemein an-erkannte und angenommene Recht könnte allein denCours derselben drücken.—Im Jahre 1833 betrugendie Zinsen der Staatsschuld, nämlich die fünfprozen-tigen: 159,293,987; die 4L prozentigen: 1,027,696;die 4 prozentigen: 3,125,210, und die 3 prozentigen:34,535,274 Franken, also in Summa 197,982,167Franken. Nach einem andern Berichte betrugen indem genannten Jahre die Zinsen der perpekuellettSchuld 218,195,549; die Zinsen der schwebendenSchuld 16 Millionen, nach einer zweiten AngabeOec. techn. Enc. Lh. 01.XV. F