Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

17,500,000, und die Zinsen der lebenslänglichenSchuld (6ett6 5,950,000 Franken, und der

Tilgungsfonds bekrug 44,616,463 Franken.

Die Staatsschulden aus dem Finanzzu-stande Hollands, welche sich zum Theil noch ausdem sechzehnten Jahrhunderte Herschreiben, betrugenim Jahre 1655: 140 Millionen Gulden oder Florin.In demselben Jahre entschlossen sich die General-staaten die Zinsen von dieser Summe von 5 auf 4Prozent, also um 1 Prozent, herunterzusehen. Eswar ein Wagestück von Seiten der Regierung, und dieGläubiger ließen es sich gefallen, weil sie damals ihreGelder nicht höher anbringen konnten. Der Staatersparte dadurch jährlich 1,400,000 Gulden an Zin-sen, wodurch in einundzwanzig Jahren die ganzeSchuld hätte abgetragen werden können. Dieses ist,so viel man weiß, der erste sinkende Fonds (sm-1uu4, sicuuis ck'ruuortisstzinsut), und die Eng-länder, so wie einige andere Staaten, unter andernauch der Kirchenstaat, haben ihnen dieses nachgemacht.Die Herabsetzung der Zinsen in Holland geschah zueiner Zeit, wo sich dieser Staat mächtig zu heben an-fing. Nicht nur verschafften ihm die beiden SeeheldenTromp und R uy te r die Herrschaft auf dem Meere,sondern auch drei Fürsten aus dem Hause Oranien legtenden Grund zu de?Herrschaft auf dem Festlande, undbeförderten die Kolonisationen an den Küsten vonAfrika und in beiden Indien. In einem Schreibenan die Verfasser derfies Loikvoes eickos vom Jahre 1766, werden die

Staatsschulden Hollands im Jahre 1759 auf unge-fähr 1000 Millionen Gulden angegeben; sie haktensich also von 1655 — 1759, in einhundert und vierJahren>um 860 Millionen Gulden vermehrt. DieserNachweis ist aus einer sichern amtlichen Quelle ge-flossen, und von einem Mitgliede von der Regierung