Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

in der Noth zu machen gezwungen war, brachte voneiner so starken Bevölkerung gleich eine große Summeein. 2) Die Reichen oder sogenannten Rentiers,welche in großer Anzahl in Holland lebten und nochleben. Sie würden den Staat, wenn er sich in Ge-fahr befunden hätte, sogleich unterstützt haben, indemsie ihm mehrere Millionen gegen eins mäßige Rentevorgeschossen hätten, weil die Zinsen in Holland sehrniedrig waren und die meisten Privatpersonen sich ver-bunden sahen, ihre Kapitalien in England, Frank-reich rc. unterzubringen. 3) Die Bank zu Amster-dam, in welcher, wegen ihres ausgebreiteten Kredits,fast alle Europäischen Völker Kapitalien hatten, wiesie solche jetzt größtentheils in der EngländischenVankhaben, und welche die Republik zu ihrem Gebraucheim Nothfall anwenden konnte, wenn sie nur den Ei-genthümern für den Schaden haftete. Ein Schrift-steller sagt: „Ob der Staat von den großen Schätzender Amsterdamer Bank zu seinem Nutzen nicht einigenGebrauch gemacht habe, ist wohl außer Zweifel, dadurch die immer von Neuem in die Bank einfließendenGelder der Kredit derselben vermehrt wird, und derStaat, der seine Garantie gegeben hat, auf dieseWeise nie in die Gefahr kommen kann, wegen der zuseinen Zwecken heimlich herausgenommenen Gelderden Einlegern, welche Geld aus der Bank haben wol-len, nicht befriedigen zu können, weil der Kredit derBank den Staat gegen alle Gefahr sichert." Auchdie Zölle von den ein- und ausgehenden Waaren,welche zwar nur mäßig waren, brachten viel ein. Manrechnete die ordentlichen Einkünfte der RegierungHollands vor der Französischen Revolution auf 2tMillionen Holl. Gnld.; sie kamen von den Zöllen^ der aus - und eingehenden Waaren; von der Grund-,Acker-, Lupus- und Stempelsteuer, der Accise auf Le-bensmittel rc. Die außerordentlichen Einkünfte flössen