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Saatsschuld.
aus der Erhöhung der jährlich zwei. bis dreimal wie-derholten Einforderung der Grundsteuer, und der He-bung des lOOten und 300ten Pfennigs von allemVermögen, in der freiwilligen Vermögensteuer, in derKopfsteuer und andern Abgaben. Die Abgaben derGeneralitätSlande wurden von den Generalstaaten be-stimmt, und nach ihrem Gutachten angeordnet; die Ab-gaben der 7 vereinigten Provinzen wurden von denStaaten einer jeden Provinz eingerichtet und geho-ben, der ganzen Republik aber davon nur so viel ge-liefert, als auf den Vorschlag des Staakörathö, mitEinwilligung der Generalstaaten, der Antheil jederProvinz betrug; es hatte daher jede Provinz ihrenAnschlag, wonach sie zu den Bedürfnissen des Staatsdas Ihrige beitrug. Zu hundert Gulden gab:Geldern 5 Guld. 11 Stüv. 2 Pf.
Holland 57 - 14 - 8 -
Seeland 9 - 1 - 10 .
Utrecht 5 . 15 - 5 -
Friesland 11 . 10 . 11 .
Oberyssel 3-10 - 8 -
Gröningen 5-15 . 6 -
Drenthe — . 19 - 10 -
In diesem Anschlage werden 12 Pf. auf 1 Stüv. ge-rechnet. Uebrigens gab Holland, um das Deficiteiniger andern Provinzen zu ersehen, 60 Fl.; auchwurden einige andere Repartitionen nöthig. — DieFranzösische Revolution, die Eroberung Hollands durchdie Franzosen, im Jahre 1795, und die Umwandlungdieses Staats in eine Batavische Republik, vermehr-ten auch die Schulden dieses neugetauften Freistaatszu einer ungeheuren Größe, ja man kann sagen, daßdieser ehemals reichste Staat in Europa durch dievielen den Siegern gespendeten Opfer, und unter derHerrschaft Frankreichs, mit Einschluß der kurzen Re-gierung von Louis Napoleon, beinahe verarmt