90
Staatsschuld.
Verlust >.u erleiden hatten, und demselben zu entgehenwünschten, aufgefordert, von dieser GunstbezeugungNapoleons Gebrauch zu machen, und dem Staats-rathe und Generalintendanten der Finanzen des Kai-serlichen Schatzes von Holland ihre Papiere einzu-schicken, um sie zu untersuchen, oder auch in eigenerPerson auf dem Intendantur-Büreau des Generalse-crekairS zu erscheinen, und demselben eine Denkschriftzu übergeben, welche die Rechtfertigung der begange-nen Vernachlässigung, und die Bitte enthält, von demsich durch eigene Nachläßigkeic zugezogenen Verlusteenthoben zu werden. Dieser Denkschrift sollen dieOriginalschuloscheine, wegen welcher man jene Begün-stigung in Anspruch nimmt, nebst einem Verzeichnissederselben beigefügt werden. Der Termin wurde biszum Isten Nov. I8l3 festgesetzt, nach welcher Zeitaber keine Reklamation weiter angenommen werbensollte, so wie auch überhaupt auf keine DenkschriftRücksicht zu nehmen sey, welcher die Originalschuld-scheine nicht beigefügt worden; allein die Wendungdes Kriegsglücks von Napoleon, und das Vordrin-gen BülowS nach den Niederlanden machten diesesDekret unwirksam, man achtete nicht darauf; dennman sahe wohl ein, daß diese Begünstigung nicht ausreinem Wohlwollen für die Nation entsprang, sondernbloß aus der kritischen Lage, worin sich damals Na-poleon befand, und worin er die Holländer durchdiesen Akt sich verbindlich machen wollte. Auchzeigte der im Dezember 1813 eilig nach PariS zurück-gekehrte Napoleon den von ihm beherrschten Völ-kern seine Gesinnungen sehr deutlich in einer Rede,die er auf eine ihm überreichte Adresse von dem gesetz-gebenden CorpS als Antwort hielt. Er sagt darinunter anderm: „Ihr sucht in Eurer Adresse den Sou-verän von der Nation zu trennen; ich allein bin derwahre Repräsentant des Volkes, und wer von Euch