Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

schaftökreiS angewiesen: 1) Wechselbriefe, Anwei-sungen und Staatöpapiere gegen 4 Prozent zu discon-tiren; 2) alle Zahlungen für Rechnung des Hofesgegen 1 Prozent Provision zu leisten; 3) die Bedürf.Nisse der Spanischen Arme gegen 10 Prozent Pro- .Vision zu verschaffen; 4) Banknoten auszugeben,welche im Reiche gleich dem baaren Gelde umlaufensollen, und von denen die niedrigsten zu 200, die höch-sten aber zu 1000 Keulks UsVellon ausgestellt wer-den sollen; 5) Geld auszuführen, wozu sie ein aus-schließliches Recht erhielt, welches Recht, dieAusfuhrvon Piastern, aber im Jahre 1788 dem Publikum ge-gen 3 Prozent Zoll wieder erlaubt worden ist. Inder neuesten Zeit hat sich diese Bank mehr passiv ver-halten, obgleich sie mehrere Male in Anspruch genom-men wurde, der Regierung Geld vorzuschießen, soauch am 26sten November 1833 bei dem dringendenGeldbedarfs der Regierung, welche für Zinsen, dieam Isten Januar 1834 im Auslande zu entrichtenwaren, 44 Millionen Realen oder 4 Millionen Fran-ken nöthig hatte, wozu die Bank 14 Millionen Rea-len gegen 3 Prozent vorschießen sollte. — Unter demKönige Karl dem Vierten, von 1788— 1808,waren im Jahre 1796: 1490 Millionen Realen Pa-piergeld im Umlaufe. Unter ihm und seinem Sohne,dem Könige Ferdinand dem Siebenten, kamendie Finanzen wieder in Unordnung, theils durch dieKriege gegen Frankreich und England, theils durchdie Machinationen Napoleons, die in dieser ZeitStatt fanden, um seinen Bruder Joseph 1808 aufden Spanischen Thron zu bringen, der ihn jedochnicht lange, bis 1813, einnahm, indem der Volksauf-stand im Innern gegen den neu aufgedrungenen Herr-scher, ».dann die Tapferkeit der Engländer unterWel-lington, welche den Spaniern zu Hülfe gekommenwaren, wiederdieEinsetzung Ferdinands des Sie-benten, also der alten Dynastie, bewirkten. Während