Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

dieser Zeit bis zum Anfange der 1820ger Jahre wa-ren die Staatsschulden zu einer ansehnlichen Höheherangewachsen. Im Jahre 1822 betrugen sie, mitEinschluß der lebenslänglichen Pensionen, jedoch ohnedie neue Anleihe von 2000 Millionen Realen,5,561,976,555 Realen, wovon nur 3,492,642,818Realen zur verzinslichen Schuld gehörten. DasSpanische Papiergeld, Vales reales, betrug imJahre 1820 eine Summe von 7,405,792,227 Rea-len. Nach demNational, einer Französischen Zei-tung, welcher seinen Lesern im Jahre 1834 einen aus-führlichen Bericht von den Spanischen Finanzengiebt, bestand die Spanische Schuld am 31sten De-cember 1833 in folgenden Beiträgen: 1) aus derfremden Schuld in der Zeit von 1823 — 1833, ein-schließlich des convertirken Theils der Cortesschuld:a) aus der Guebhardischen Anleihe von 44 Millio-nen; K)der perpetuellen Rente von 227^ Mill.; o) ausder Schuld an Frankreich: 75 Mill.; ct) aus derSchuld an England: 15 Mill.; e) der 3 Prozent-Rentenschuld von 1831 von 166H- Mill.; 1) der auf-geschobenen Schuld von 120 Millionen, zusammen648^ Millionen Franken, welche jährlich 29,605,000Franken Zinsen kosten. 2) Aus der Nationalschuldim Betrage von 283 Millionen Frkn., mit 13 Mil-lionen Zinsen. Im Gesammtbetrage 931^ Millionen,mit 47,605,000 Franken Zinsen. Hierbei ist nochzu bemerken: daß die AmortisacionS- oder Tilgungskassenoch überdies jährlich mit ungefähr 4 Millionen Frkn.für die Verwaltungskosten und Provision dokirk wer-den muß. 3) Aus der Cortesschuld, welche bis zuder oben angeführten Zeit noch nicht anerkannt war,im Betrage von 400 Millionen Franken. Der Be-trag der gesammten Spanischen Staatsschuld ist dem-nach 1331^ Mill. Franken. Die seit zehn Jahrenunbezahlt gebliebenen Zinsen der Cortesschuld sollen