Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

sitzer der von den alten CorteS ausgeschriebenen An«leihe, so ungeheuer steigen würden, daß die jetzigenHülfSquellen nicht zur Deckung derselben ausreichenwürden. Aus Folgendem ergiebt sich dieses Deficitnäher: Das Total-Ergebniß derStaatS-Einkünfte be-trug, mit Einschluß der Fonds für die Tilgungskasse,in den fünf Jahren von 1829 — 33, 715,319,139Realen, wovon 195,726,065 Realen in Abzug zubringen find, nämlich für diejenigen, welche in dengedachten fünf Jahren Antheil an diesen Einkünftenhatten; dann für die Gehalte und Kosten der Verwal-tung und Deckung dieser Einkünfte; für Ankäufevon Effekten und Zahlungen an die Fabriken, und fürverschiedene andere Zahlungen, welche nicht näher spercificirt worden. Es blieb demnach ein reiner Ueber«schuß von 519,593,074 Realen, oder ungefähr 130Millionen Franken. Der Belauf der präsumirtenKosten, welcher 1834 in Kraft getreten, ist für dasJahr 1831 entworfen, und mir 599,033,274 Realenangenommen worden. Das Deficit von 1834 beliefsich auf 336,264,175 Realen, über 84 Mist. Franken,welche sich ergaben: aus der Differenz zwischen denKosten und wirklichen Einkünften; aus der Vermeh-rung der Küsten Karabiniers; aus den Einkünften undTilgung der öffentlichen Schuld; aus den präsumirtenKriegskosten; aus den Schulden an die Marine, undaus den präsumircen Privatkosten, die aus den Kredit-operationen des Schatzes hervorgingen. Zur Vermeh-rung dieses Deficits rechnete der Minister noch gewisseLiquidationen, deren Bestand er noch nicht übersehenkonnte, die Anerkennung derCorteS-Anleihe, die, nach>einer Ansicht, eben so gerecht gefordert werden könne,als die Anerkennung der übrigen Schulden. Hierinmüsse auch die Summe von 60Mtll. Realen begriffenwerden, die Hr. v. Rothschild für die Bezahlung desersten Semesters der äußeren Schuld vorgeschossen habe,