Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Franken, deren Betrag durch die Tilgung auf 2544Millionen vermindert ist. Das baare Geld, welchesaber der Staat dafür erhalten hat, beträgt nur 739 Mil-lionen Realen; zieht man nun von dieser Summe dieKosten der Vergütungen, der Kommissionen, Remes-sen und der Amortisationen ab, so bleiben nur 269Mill. Realen übrig, gerade die Summe, welche wiran England und Frankreich schulden. So trostloseResultate bietet diese im tiefsten Frieden contrahirteStaatsschuld dar. Diese Lehre des Vergangenenzeigt uns, welches System wir für die Zukunft zu be-folgen haben. Es muß in einer strengen Sparsam-keit und Ordnung der Verwaltung bestehen, man wirddamit auf eine oder die andere Weise bald das Gleich-gewicht in den Ausgaben und Einnahmen herstellen,ohne welche eS weder Sicherheit, noch Achtung für eineRegierung giebt rc." — Ueber die sich angehäuftenStaatsschulden ist man schon lange besorgt gewesen,besonders hat die einheimische Schuld in der erstenHälfte des Jahres 1834 die Finanziers beschäftiget,die man seit langen Jahren ganz außer Acht gelassenhatte. Eö sind über 3 Millionen davon in der Mo-narchie im Umlaufe, die nicht die geringsten Zinsentragen. Wenn nun diese Summe zu der Summe derCorteS- Obligationen, und der seit 1823 kontrahirtenSchulden, wie oben angeführt worden, hinzugefügtwird, so kommt eine Schuldenlast heraus, über dieman, nach den Spaniern selbst, in England erschreckenwürde. Die Aufgabe der CorteS ist daher nicht klein,diesen Knoten zur Zufriedenheit Aller zu lösen, beson-ders auch in Anerkennung der Anleihen von 1820,1821 und 1822, und dann bei den Einkünften Spa-niens, die nicht mehr als 500 Millionen Realen oder125 Millionen Franken betragen. Nachdem sich dieKammer der CorteS in dem Jahre 1834 zuMadrid versammelt hatte, und der Kammer der Pro-