Staatsschuld. 127
mit vieler Mühe erhoben wurde. Nachdem der Kö.nig Victor Emanuel im Jahre 1814 seine anFrankreich abgetretenen oben angeführten Staatenwieder erhalten hatte, und sie noch mit dem Gebiete vonGenua vermehrt worden waren, beliefen sich unter sei-nem Nachfolger, dem Könige Karl Felix, dieStaatseinkünfte auf 12 bis 14 Mill. Thlr., bei einerungefähren Schuldenlast von 60 Millionen Fl. ImJuny des Jahres 1834 beschloß der König eine neueAnleihe zu machen, um sich vermittelst Anweisungenauf die Grundsteuer, die auf bestimmte Termine lau-ten, das Geld zur Deckung jedes möglichen Bedürk«niffeS für die Sicherheit und Vertheidigung desStaats in dringenden außerordentlichen Fällen zuverschaffen. Durch ein Edikt vom 27stenMai wurdedie Ausfertigung von Obligationen, im Betrage von1000 Lire, und für die Gesammtsumme von 27 Mil-lionen Lire angeordnet, welche Obligationen von derVerwaltung der öffentlichen Schuld ausgegeben wer-den sollen. Diese Obligationen werden jährlich mitvier Prozent verzinset, wobei noch die Aussicht auf dieverschiedenen, nach einer beigefügten Tabelle damitverbundenen Prämien. Das höchste Gebot auf dieseAnleihe, 112^ Prozent, that das Haus Barbarouxund Tron, und so wurde mit demselben von Seitender Regierung daö Geschäft abgeschlossen, welche nunfür die Obligationen im Nominalbeträge von 27 Mil-lionen die Summe von 30,375,000 Lire erhalt. DerBaron von Rothschild hacke nur 109 Prozent ge-boten. Für die Tilgung der Obligationen und Be-stimmung der Prämien sinket eine halbjährige öffent-liche Loosziehung Statt. Das neue Anlehen genießtübrigens alle Bürgschaften und Vorrechte derübrigen öffentlichen Staatsschuld. S. auch denArtikel S a r d i n i e n, Th. 136, S. 553, 591. —Unter Napoleon, wo Italien ein besonderes König«