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Staatsschuld.
reich bildete, und die Herzoglhümer Mailand, Man,-kua, Modena, Reggio und Mirandola, die Fürsten-thümer Castiglione und Solfarino, Corregio, Concor-dia, Novellara, Massa und Carrara, die GrafschaftenRivo^ und Commachio, die Päbsilichen Länder Ro-magna, Ferrara und Bologna, Urbino, Anoona,Macerata und Camerino, den Venekianischen Staat,Veltlin, Cläven und Worms in Gcaubündten, und Lassüdliche Tyrol rc. enthielt, mußten die Bewohner die-ses Königreichs zum Unterhalte des StaatS eben sobeisteuern, wie diejenigen Frankreichs, durch die Grund-steuer, die Luxus- und Mobiliensteuer rc. Letztere warjedoch nur auf solche Bedürfnisse gelegt, die den Preisvon 10 Fl. überstiegen. Die übrigen Einkünfte flös-sen aus den Domainen und Regalien. Nach denGeographischen Ephemeriden, Jahrg. 1806,Monat May, betrugen die Einkünfte des KönigreichsItalien im Jahre 1805 ungefähr 88,125,000 Lire;allein sie reichten um 550,000 Lire zur Deckung derStaarsausgaben nicht hin, und in dem darauf folgen-den I806ken Jahre waren gar 100 Millionen zurDeckung der Ausgaben erforderlich, und in der Folgewurden die Einkünfte auf ungefähr 122 Millionenhinaufgetrieben (S. PolitischesJournal 1805, St. 10,S. 1014 u. f., und Geograph. Ephemeriden, Jahrg-1809, S. 23). Die Staatsschuld betrug ungefähr300 Millionen Lire. Laut eines Dekrets des dama-ligen Vice-Königs von Italien, Eugen Napoleon,aus Gradiska vom 22sten Oktober 1813, sollten, dadie Vertheidigung des Vaterlandes schneller Geld-mittel bedürfe, für 12 Millionen neue AmorlisationS-scheine angefertiget und ausgegeben werden, weil vonden sich schon im Umlaufe befindlichen Scheinen derAmortisations-Kasse bereits für mehr als 5 Millionenbaar eingelöset worden seyen. Von den neuen Schei-nen sollten 1 Million 1814, 2 Millionen 1815, 3