Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Nan,- Millionen 1816, 3 Millionen 1817, und 3 Millionen

sten> 1818 fällig seyn. Die Hälfte dieser Scheine sollte

i<M unvorzüglich, die andere Hälfte erst in Folge eines

M neuen Dekrets in Umlauf gesetzt werden. Dasselbe

Rv> Dekret verordnete für das Königreich Italien eine

ona, Vorschußzahlung auf die das nächste Jahr fälligen

taak, Steuern. Die Thronentsagung N a p o l e o n s 1814,

das und die Beschlüsse dcS Wiener Congresses, welche

die. über die einzelnen Italienischen Staaten zu Gun-

ss sten ihrer ehemaligen Beherrscher entschieden, mach«

in!>< ten dieser Finanzoperation ein Ende, und die Ver«

war theilung der Schulden geschah nach dem Verhält-nis nisse der einzelnen Staaten in Bezug auf ihre

^s> Beiträge zum Ganzen. Auch diejenigen Jtalieni-

den schen Staaten, außer den schon oben bei Sardi«

06, nien erwähnten, welche mit dem Französischen

chs Reiche vereiniget waren, als die Republik Ligurien

re; (Genua), das Herzogthum Parma, mit Piazenza

du undGuastalla, das Königreich Hetrurien (ToSkana),

e„. und die drei Delegationen des Römischen Kirchen«

zur staacs: Viterbo, Spoleto und Perugia, mit der

lge Stadt Rom, kamen wieder größtentheils an ihre

len alten Herrscher oder wurden andern Staaten ein«

0 , verleibt, wie Genua rc., und sie Übernahmen daher auch

ig. denjenigen Theil der Staatsschuld, der auf ihren

hr Antheil fiel. — Der Kirchenstaat ist schon in

>a< früheren Zeiten mit Schulden belastet gewesen; denn

n, der Pabst Jnnocentius der Eilfte befolgte

da schon das oben, S. 82, erwähnte Beispiel der

d« Holländer in Herabsetzung der Zinsen im Jahre

S> 1685. Er setzte nämlich den Staatögläubigern die

,rr Zinsen von den der Regierung vorgeschossenen 4Mil«

tt lionen Kronen von 4 auf 3 Prozent herab, und wer

m sich diese Herabsetzung nicht gefallen lassen wollte,

dem ward das Kapital gekündiget. Der Pabst wagte3 hierbei nichts, da Niemand eine Möglichkeit finden

<vec. rech. Enc. Th. WV. I