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Staatsschuld.
Nan,- Millionen 1816, 3 Millionen 1817, und 3 Millionen
sten> 1818 fällig seyn. Die Hälfte dieser Scheine sollte
i<M unvorzüglich, die andere Hälfte erst in Folge eines
M neuen Dekrets in Umlauf gesetzt werden. Dasselbe
Rv> Dekret verordnete für das Königreich Italien eine
ona, Vorschußzahlung auf die das nächste Jahr fälligen
taak, Steuern. Die Thronentsagung N a p o l e o n s 1814,
das und die Beschlüsse dcS Wiener Congresses, welche
die. über die einzelnen Italienischen Staaten zu Gun-
ss sten ihrer ehemaligen Beherrscher entschieden, mach«
in!>< ten dieser Finanzoperation ein Ende, und die Ver«
war theilung der Schulden geschah nach dem Verhält-nis nisse der einzelnen Staaten in Bezug auf ihre
^s> Beiträge zum Ganzen. Auch diejenigen Jtalieni-
den schen Staaten, außer den schon oben bei Sardi«
06, nien erwähnten, welche mit dem Französischen
chs Reiche vereiniget waren, als die Republik Ligurien
re; (Genua), das Herzogthum Parma, mit Piazenza
du undGuastalla, das Königreich Hetrurien (ToSkana),
e„. und die drei Delegationen des Römischen Kirchen«
zur staacs: Viterbo, Spoleto und Perugia, mit der
lge Stadt Rom, kamen wieder größtentheils an ihre
len alten Herrscher oder wurden andern Staaten ein«
0 , verleibt, wie Genua rc., und sie Übernahmen daher auch
ig. denjenigen Theil der Staatsschuld, der auf ihren
hr Antheil fiel. — Der Kirchenstaat ist schon in
>a< früheren Zeiten mit Schulden belastet gewesen; denn
n, der Pabst Jnnocentius der Eilfte befolgte
da schon das oben, S. 82, erwähnte Beispiel der
d« Holländer in Herabsetzung der Zinsen im Jahre
S> 1685. Er setzte nämlich den Staatögläubigern die
,rr Zinsen von den der Regierung vorgeschossenen 4Mil«
tt lionen Kronen von 4 auf 3 Prozent herab, und wer
m sich diese Herabsetzung nicht gefallen lassen wollte,
dem ward das Kapital gekündiget. Der Pabst wagte3 hierbei nichts, da Niemand eine Möglichkeit finden
<vec. rech. Enc. Th. WV. I